Dr. Andreas Klimmeck
 

Strafanzeigen gegen Präsident Sinan Selen, Oberstleutnant Christian Neubauer, Hofrat Herwig Nosko

BEITRAG VOM 17.03.2026 UM 15.22 Uhr:

Einleitung zur Strafanzeige gegen Präsident Sinan Selen, Oberstleutnant Christian Neubauer, Hofrat Herwig Nosko

Präsident Sinan Selen Präsident Sinan Selen


Oberstleutnant Christian Neubauer Oberstleutnant Christian Neubauer


Hofrat Herwig Nosko Hofrat Herwig Nosko


Die Überwachung mit Technologieeinsatz und Human der Primaria des Forensisch-therapeutischen Zentrum Asten, nahe Linz, Österreich, sowohl im beruflichen und privaten Bereich erfolgt mutmaßlich schon mit ihrer Tätigkeit als Oberärztin. Dazu muss man wissen, wie ich die Vorgehensweise der subversiv agierenden Geheimdienste schon auf meinen stillgelegten Sites drandreasklimmeck.at und drandreasklimmeck.de beschrieb, dass diese wie oben angeführten Geheimdienste ein Ergebnis des verdeckten illegalen Technologieeinsatzes mindestens einmal durch einen illegalen humanen Einsatz absichern. Die mannigfaltig gesammelten Daten und Fakten zu einem engen Verhaltens- und Bewegungsmuster der Zielperson komprimiert, bezeichne ich noch wie in meinen Beiträgen vom 15.03.2026 und 16.03.2026 auf der Textseite meiner Site drandreasklimmeck.com/Strafanzeigen-gegen-Praesident-Sinan-Selen-Oberstleutnant-Christian-Neubauer-Hofrat-Herwig-Nosko/ bereits dargestellt als Passiv. Bei der Primaria - Chefärztin - Frau Dr. Sabine Puritscher, Jahrgang 1969, wurde vom Passiven ins Aktive übergegangen. Grund war eine Gutachtenerstellung gegen mich - Dr. Andreas Klimmeck - in Verbindung mit Frau Christina Pölzler, welche in Bezug auf Handlungen gegen mich über Dritte - auch unter Einbindung von Beamten und Mitarbeitern der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst mit deren zuarbeitenden Personen -  mit deren Steuerung durch das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz schwer erpresst wurde und wird. Nur die Psychiaterin Dr. Sabine Puritscher kann man nicht täuschen. Die erkennt innerhalb weniger Minuten, ob jemand verliebt ist oder nicht verliebt ist. Und Sie hat festgestellt, dass Christina und Andreas tief ineinander allen Widerständen zum Trotz verliebt sind.

Die Österreicherin Frau Christina Pölzler verfügt über komplexes Wissen zur illegalen Vorgehensweise von österreichischen und deutschen Nachrichtendiensten, kennt die illegalen Strukturen sowohl der Aufbau- und Ablauforganisation insbesondere im Hinblick auf die Schwarzgeldgenerierung, zu der Sie und Ihre Kolleginnen mit einer Nebentätigkeit, wie Frau Pölzler, und Vollzeitbeschäftigung beitragen. Von dieser Schwarzgeldkasse wird die Initiierung und Beteiligung von und an Terroranschlägen, die Nötigung, Bedrohung, Erpressung, Körperverletzung mit und ohne Folgeschäden und Mord an Politiker, Juristen, Polizisten, Administrative Entscheider und Wirtschaftsführer sowie Personen des öffentlichen Lebens finanziert, um in einem komplexen Systemeinfluss zu gelangen. Im deutschsprachigen Raum hat das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz das Kommando. Die Geheimdienste der europäischen Staaten, in denen auch Deutsch gesprochen wird, tanzen nach deren Pfeife.

Durch die Anforderung eines Gutachtens seitens der Staatsanwaltschaft Linz gegen mich im engen Zusammenhang mit Frau Christina Pölzler ist die Primaria Frau Dr. Sabine Puritscher in die aktive Maschinerie der Geheimdienste hineingeraten. Diese Strafanzeige bezieht sich auf drei Personen, die an dieser illegalen Überwachung von Frau Primaria Dr. Sabine Puritscher mindestens beteiligt sind wie die Österreicher Herr Oberstleutnant Christian Neubauer und Hofrat Herwig Noske und den Deutschen als Initiator und Entscheider dieses subversiven Vorgehens Herrn Präsident Sinan Selen.

Die Formulierung der Strafanzeige, dann mit der oben bereits eingestellten Einleitung integriert, folgt in den nächsten Tagen.

BEITRAG VOM 16.03.2026 UM 15.25 Uhr:

Ich habe am 16.03.2026 mit zwei Staatsanwaltschaften in Österreich und Deutschland Kontakt aufgenommen.

Der Mitarbeiterin des österreichischen Staatsanwaltes richtete ich aus, dass ich demnächst eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen werde, diese am Empfang abgebe und Ihr Vorgesetzter bitte so anweisen möchte, dass der Schriftsatz direkt zu Ihr beziehungsweise zu Ihm hochgereicht wird, ohne dass darauf der Nachrichtendienst den Erstzugriff hat. Dass die das Schreiben hernach einkassieren werden, ist üblich. In der Regel versuchen die mit der Brechstange, an jedes Schreiben von mir, auch physisch, zu gelangen. Möglichst als Erster. Gelingt das nicht, wird der Empfänger unter Druck gesetzt.

Ich plane deshalb wie folgt. In beiden Schriftsätzen werde ich handschriftliche Bemerkungen machen und dabei dafür Sorge tragen, dass die Herrschaften das vorab nicht einsehen können. Dem Staatsanwalt in Deutschland ist das Procedere von mir bereits bekannt. Er weiß, wenn Klimmeck so agiert, ist das Schreiben sicherheitsempfindlich und richtet sich direkt gegen die mutmaßlich dunklen rechtswidrigen Machenschaften der Geheimdienste. Das Beste ist es, ich übergebe die Schreiben den Staatsanwälten persönlich.

Christina Pölzler mit einem vermeintlich kleinen Schritt gegen Schwerstverbrechen von Geheimdiensten Christina Pölzler mit einem vermeintlich kleinen Schritt gegen Schwerstverbrechen von Geheimdiensten


In dem Telefonat mit der deutschen Staatsanwaltschaft trug ich vor, dass Frau Dr. Sabine Puritscher tätig als Primaria - Chefärztin - des Forensisch-therapeutischen Zentrum Asten, nahe Linz, Österreich rechtswidrig unter der Führung des deutschen BfV überwacht wird und eine staatsanwaltschaftliche Kooperation zwischen Österreich und Deutschland erforderlich ist. Meine Einschätzung ist, dass nur mit der Kooperation den mutmaßlichen Straftätern beizukommen ist. Und die sitzen nicht nur am Ende der strafrechtlich relevanten Kette im deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz, sondern deren handlangernden Zuarbeiter finden sich auch im unmittelbaren Arbeitsumfeld der Primaria. Ich machte indirekt deutlich, dass die Österreicherin Frau Christina Pölzler den Ausschlag für die Überführung vom Passiven ins Aktive, so wie ich es auf dieser Textseite im Beitrag vom 25.03.2026 beschrieb, hat geben können, weil deren Überwachungsszenario - eindeutig gesteuert vom deutschen BfV - ein noch höheres Ausmaß angenommen hat, als die Überwachung durch das BfV von einer deutschen Agentin, die der Staatsanwalt und auch ich kennen. Transferiert heißt dies in der Interpretation, dass die Primaria nicht nur komplex überwacht wird, sondern mindestens Versuche aufgrund von subversiv eruierten Verhaltens- und Bewegungsprofilen der Chefärztin unternommen wurden, die Handlungen von Ihr mit Steuerungsprofilen zu unterminieren, seit Frau Christina Pölzler und ich in die Tätigkeitsperipherie von Frau Dr. Sabine Puritscher gelangten.

Ich schwärmte dem deutschen Staatsanwalt von Frau Dr. Puritscher vor, dass Sie extrem verstandes- und emotionalintelligent ist. Sie ist keine vertrocknete Tussi, die froh sein darf, in der Männerwelt ein Plätzchen im obersten Regal ergattert haben zu dürfen. Sie ist extrem wehrhaft. Im Moment bin ich ein Instrument Ihrer Wehrhaftigkeit. Ich lass das in Ihrem Fall gerne mit mir machen, denn Sie will wie ich den demokratischen Rechtsstaat nicht nur als Hülle, innerhalb derer Nachrichtendienste in Ihrer Natur des Geheimen die Prozesslawinen steuern und kontrollieren. Sie will kein Gemauschel in irgendwelchen Hinterzimmern, wo über Menschenschicksale administrativ entschieden wird. Sie will Ärztin mit hoher Verantwortung sein und das ist Sie auch und die hat Sie auch, weil Sie das mit Wahrnehmung kann. Und deshalb ist Sie meine echte Beste Freundin. Und Sie ist auch die echte Beste Freundin von Christina, die beste Kämpferin gegen nachrichtendienstliche Korruption und deren verdeckte Infiltration von Volk und Staat zum Vorteil der Umsetzung von Machtbesessenheit in bedingungslos funktionierende verdeckte Macht, so wie das schon bei Ihr und Ihren Kolleginnen im Nebenjob oder bei Vollzeittätigkeit so hervorragend in deren Sinne als bewusst provoziertes subversiv organisiertes Massenphänomen funktioniert. Das, was ohne Ausnahme im deutschsprachigen Raum mit Ihr und Ihren Kolleginnen, mit der Hierarchiekette endend im deutschen BfV, passiert, ist ein Pre-Test gegen alles und jeden (m/w/d). Man kann es so verstehen, aber es ist kein Test aus deren Sicht, es ist in deren Konzert eine Note nach der anderen spielen. Es liegt an den positiv demokratisch rechtsstaatlichen Kräften, dies zu einem Test, einem missratenen Test werden zu lassen.

Christinas vermeintlich kleiner Schritt ist dann ein großer Schritt für die Erdenmenschheit, wenn alle so wach sind wie Sabine Puritscher.

In den letzten zehn Jahren war es des Öfteren so, dass ich vom Bundeskriminalamt oder von Staatsanwaltschaften mit meiner Offenheit vorgeschickt wurde, aber nicht bevor, sondern nachdem ein Verdeckter Ermittler und eine Vertrauensperson im Bereich der Schwerpunktermittlung aktiv waren. Ich gehe davon aus, dass Herr Direktor Andreas Holzer in engster Absprache mit Herrn Präsident Münch eine Schwerpunktermittlung im Forensisch-therapeutischen Zentrum Asten zugunsten von Frau Dr. Sabine Puritscher längst veranlasst haben und ich hier nur noch offene Ergebniskosmetik betreibe. Erst recht ist es dann eine Sache der Staatsanwaltschaften nicht als Initiator der Ermittlungen sondern als Schriftsetzer der Anklageschriften aufzutreten.      

BEITRAG VOM 15.03.2026 um 19.26 Uhr:

Um Sie geht es: Die Österreicherin Christina Pölzler. Eingeschüchtert, drangsaliert, maximalüberwacht von deutschen und österreichischen Geheimdienstlern mit subversiver operativer Unterstützung den Nachrichtendiensten nahe stehenden Schutzpolizisten sowohl in Österreich als auch in Deutschland.

Um Sie geht es: Die Österreicherin Christina Pölzler. Eingeschüchtert, drandaliert, maximalüberwacht von Geheimdiensten. Um Sie geht es: Die Österreicherin Christina Pölzler. Eingeschüchtert, drangsaliert, maximalüberwacht von Geheimdiensten.

 

Die Textseite führt die Vorbereitung der Strafanzeigen und Strafanzeigen gegen Herrn Sinan Selen, Präsident des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz und gegen die Herren Oberstleutnant Christian Neubauer, BA PMM, Leiter des Forensisch-therapeutischen Zentrum Asten und Hofrat Mag. Dr. Herwig Nosko, Stellvertreter des Leiters des Forensisch-therapeutischen Zentrum Asten, Österreich, auf.

Sollte zurückliegend die Totalüberwachung von Frau Dr. Puritscher im Passiven, siehe nachfolgendes Zitat der Textseite dieser Site "MUTMAẞLICH LÄSST DAS DEUTSCHE BfV EINE ÖSTERREICHISCHE ÄRZTIN ÜBERWACHEN", zu finden sein, so ist es nun so, dass aktiv Steuerungselemente gegriffen haben müssen, denn nun geht es um die Österreicherin Frau Christina Pölzler in Verbindung mit meiner Person im Zusammenhang mit Dr. Sabine Puritscher im Zuge einer Gutachtenerstellung. Frau Pölzler ist eine von den Nachrichtendiensten maximal überwachte Person. Sie ist für die Machenschaften der Geheimdienste extrem gefährlich, denn wenn Sie aussagt, wird die Beweislast gegen die dunklen Machenschaften der Geheimdienste erheblich. Das ist der Grund, warum Sie mit allen nur erdenklichen Mitteln von mir - Dr. Andreas Klimmeck - ferngehalten wird. Die wissen genau: "Wenn die beiden zusammen sind, sind wir erledigt."

Zum oben beschriebenen Zitat: "Ich bin davon überzeugt, dass Manipulationen gegen Frau Dr. Puritscher vergangenheitlich zum Nachteil der von Ihr geführten Psychiatrie und auch im Zeitraum Ihrer Tätigkeit als Oberärztin zur Vorteilsnahme der Geheimdienste BVT, jetzt DSN, erfolgten und erfolgen."

Im Januar / Februar 2026 erfolgte eine Wahrnehmung der Nebentätigkeit durch Frau Christina Pölzler, in dem Sie sogenannte Angebote durch Nachrichtendienste vermittelt, annahm. Unmissverständlich mit triumphierendem Verhalten wurde mir dies in Berlin nahegebracht: "Uns kann keiner was, wir organisieren und kontrollieren alles, was mit Ihr zu tun hat. Sie ist das, was Sie sein muss: Artig." Dieser Vorgang ist Teil der Versklavung im Engsten mit dem Enzug von Grund- und Menschenrechten einhergehend gegen Frau Christina Pölzler. Eine eigene Aquisition ohne Abkassieren der Geheimdienste findet nicht statt. Sie hat das zu bearbeiten, was Ihr vorgesetzt wird. "Natürlich" darf Sie "Nein" sagen, aber dann gibt's nichts. Dabei geht es Ihr nicht ums Geld. Zumindest nicht vordergründig. Dass Sie Ihre sexuelle Veranlagung eigenbestimmt ausleben kann, Ihre Kunden selber akquiriert, wird nicht genehmigt. Vorbestimmt und engst an die Kette gelegt auch im Bezug auf die individuelle sexuelle Aktivität wie jede Ihrer Kolleginnen im deutschsprachigen Raum wird auch Frau Pölzler gepresst. Artig sein. Platt ausgedrückt: Es wird gegessen, was auf den Tisch kommt.

Zur heutigen Veröffentlichung:

Vorab informierte ich das mutmaßliche Opfer Frau Dr. Sabine Puritscher, Primaria - Chefärztin - des Forensisch-therapeutischen Zentrum Asten, nahe Linz, Österreich:

Sehr geehrte Frau Dr. Puritscher,

in Vorbereitung zweier Strafanzeigen in Verbindung mit Strafanträgen beziehungsweise Sachverhaltsdarstellungen im Zusammenhang mit Ermächtigungsdelikten gegen Herrn Sinan Selen, Präsident des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz bei einer Staatsanwaltschaft in Deutschland und gegen die Herren Oberstleutnant Christian Neubauer, BA PMM, Leiter des Forensisch-therapeutischen Zentrum Asten und Hofrat Mag. Dr. Herwig Nosko, Stellvertreter des Leiters des Forensisch-therapeutischen Zentrum Asten bei einer Staatsanwaltschaft in Österreich, teile ich Ihnen schriftlich die digitale Handreichung unten stehend mit.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klimmeck

Anmerken möchte ich Folgendes: Christina ist eine extrem emotional intelligente Frau, clever und gewieft bis in die Fußspitzen. Eine perfekte Schauspielerin, die über mehr als ein Jahrzehnt die Nachrichtendienste getäuscht hat, unzählige Male beschrieb ich Ihr Wirken auf dieser Site und wie Sie vorgegangen ist. Ich bin mir vollkommen sicher, dass dieses "Artig sein" von Ihr im Januar / Februar gestellt war. Sie wusste, dass die Bundeskriminalämter an Sie dran sind. "Artig sein" produziert Beweise.

Die Textseite "Strafanzeigen gegen Präsident Sinan Selen, Oberstleutnant Christian Neubauer, Hofrat Herwig Nosko" ist seit dem 15.03.2026 um 19.58 Uhr online.


KI Kommunikation zur Vorbereitung der Strafanzeigen gegen Präsident Sinan Selen, Oberstleutnant Christian Neubauer, Hofrat Herwig Nosko


§§ 121, 107a, 118a, 119, 119a i.V.m. § 12 öStGB.

1. Die Rolle: "Bevollmächtigter Vertreter"
In Deutschland treten Sie als Anzeigender/Antragsteller auf. In Österreich treten Sie als bevollmächtigter Vertreter der Verletzten (das Opfer) auf. Sie benötigen hierfür eine schriftliche Vollmacht der Primaria, die Sie der Eingabe beilegen.

2. Die Handlung: "Sachverhaltsdarstellung" statt Strafanzeige
Während "Strafanzeige" auch in Österreich verstanden wird, ist bei komplexen Fällen (wie Überwachung/Geheimnisverlust) die Bezeichnung Sachverhaltsdarstellung üblicher. Sie schildert den Vorfall detailliert und strukturiert.

1. Stillstand bei Ermächtigungsdelikten

Ohne die Zustimmung der Primaria kann die Staatsanwaltschaft bei folgenden Vorwürfen nicht ermitteln:
• § 121 öStGB (Verletzung von Berufsgeheimnissen)
• § 107a öStGB (Beharrliche Verfolgung / Stalking)
• § 118 öStGB (Verletzung des Briefgeheimnisses)
Sollten Sie diese Taten dennoch anzeigen, wird die Staatsanwaltschaft die Primaria kontaktieren. Sagt sie dort "Nein" zur Ermächtigung, wird das Verfahren sofort eingestellt.

2. Ausnahme: Offizialdelikte (Ermittlung von Amts wegen)
Es gibt jedoch Tatbestände, bei denen der Staat ohne Erlaubnis des Opfers einschreiten muss, sobald er davon erfährt. Hier reicht eine einfache Sachverhaltsdarstellung durch Sie als Drittperson:
• § 302 öStGB (Missbrauch der Amtsgewalt): Falls das Krankenhaus öffentlich ist. Hier ist das geschützte Gut die Sauberkeit der Verwaltung, nicht nur die Privatheit der Ärztin.
• § 118a / 119a öStGB (Hacking / Datenabfangen): Diese Cybercrime-Delikte sind in Österreich zum Teil Offizialdelikte, wenn ein öffentliches Interesse oder eine bestimmte Schadenshöhe vorliegt.
• § 122 öStGB (Verletzung von Geschäftsgeheimnissen): Wenn durch die Weitergabe der Profile wirtschaftliche Interessen des Krankenhauses (als Betrieb) gefährdet sind, kann dies ebenfalls von Amts wegen verfolgt werden.

3. Ihre Rolle als "Anzeiger"
Auch ohne Vollmacht oder Ermächtigung können Sie eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft schicken. Sie treten dann lediglich als Informant auf.
• Risiko: Wenn die Primaria die Aussage verweigert oder die Ermächtigung aktiv ablehnt, laufen die Ermittlungen ins Leere.
• Vorteil: Bei Offizialdelikten (wie Amtsmissbrauch) kann die Lawine ins Rollen kommen, ohne dass die Primaria den ersten Schritt machen muss.

Zusammenfassend: Ohne ihre Ermächtigung fallen die spezifischen "Privatsphäre-Paragrafen" weg. Die Leitung könnte nur noch über den Umweg des Amtsmissbrauchs oder der Verletzung von Betriebsgeheimnissen belangt werden.


Ja, das Prinzip gibt es in Deutschland ebenfalls, allerdings unter einer anderen Bezeichnung: Dort heißen sie Antragsdelikte (§§ 77 ff. dStGB).

In beiden Ländern gilt: Bei Straftaten, die den persönlichen Lebens- und Geheimbereich betreffen, entscheidet das Opfer selbst, ob der Staat aktiv werden soll.
Vergleich: Deutschland vs. Österreich

Merkmal Deutschland (dStGB) Österreich (öStGB)
Fachbegriff Antragsdelikt Ermächtigungsdelikt

Voraussetzung Ein schriftlicher Strafantrag muss gestellt werden. Eine Ermächtigung zur Strafverfolgung muss erteilt werden.

Frist 3 Monate ab Kenntnis von Tat und Täter (§ 77b dStGB). In der Regel keine starre 3-Monats-Frist (Verjährung beachten).
Rücknahme Der Antrag kann bis zum Urteil zurückgenommen werden. Die Ermächtigung kann bis zum Schluss des Verfahrens widerrufen werden.

Muss die Primaria zustimmen?

Ja, zwingend. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich kann die Staatsanwaltschaft bei den meisten Geheimnis- und Überwachungsdelikten (wie z. B. § 201 dStGB oder § 121 öStGB) nicht von sich aus ermitteln.
• Ausnahme "Öffentliches Interesse": In Deutschland kann die Staatsanwaltschaft bei manchen Delikten das "besondere öffentliche Interesse" bejahen und auch ohne Antrag ermitteln (z. B. bei Körperverletzung). Bei Geheimnisdelikten ist dies jedoch extrem selten; hier bleibt das Antragsrecht fast immer exklusiv beim Opfer.
• In Österreich: Hier wird die Ermächtigung oft direkt im Protokoll bei der Polizei oder am Ende einer schriftlichen Sachverhaltsdarstellung mit einem Satz wie "Ich ermächtige die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung" erteilt.
Wichtig für die Primaria: Ohne ihre aktive Zustimmung (Antrag/Ermächtigung) werden die Ermittlungsbehörden das Verfahren sofort einstellen, selbst wenn die Beweislast gegen die Leitung erdrückend ist.
Antragsdelikt für D, Ermächtigungsdelikt für Ö, Ermächtigungserklärung

Ja, das Konzept des öffentlichen Interesses gibt es auch im österreichischen Strafprozessrecht, allerdings funktioniert es etwas anders als in Deutschland.

In Österreich unterscheidet man primär zwischen drei Deliktsarten:

1. Offizialdelikte (Der Regelfall)
Hier muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln, sobald sie von einer Straftat erfährt. Ein "besonderes öffentliches Interesse" wird hier gesetzlich unterstellt (z. B. bei Raub, schwerem Diebstahl oder Amtsmissbrauch gemäß § 302 öStGB).

2. Ermächtigungsdelikte (Relevant für Ihren Fall) Hier darf die Staatsanwaltschaft nur ermitteln, wenn das Opfer (die Primaria) die Ermächtigung erteilt.

• Gibt es hier ein "öffentliches Interesse"? Nein. Im Gegensatz zu Deutschland (wo die Staatsanwaltschaft bei manchen Antragsdelikten das öffentliche Interesse bejahen und den fehlenden Strafantrag ersetzen kann) hat in Österreich bei echten Ermächtigungsdelikten (wie § 121 öStGB) das Opfer das alleinige Entscheidungsrecht. Ohne Ermächtigung der Primaria passiert strafrechtlich nichts.

3. Privatanklagedelikte
Hier führt nicht die Staatsanwaltschaft das Verfahren, sondern das Opfer muss selbst als Ankläger auftreten (z. B. bei einfacher Beleidigung oder übler Nachrede). Auch hier gibt es kein "Ersatz-Interesse" des Staates.
Warum das für Ihren Fall wichtig ist:

Wenn Sie die Leitung wegen Amtsmissbrauch (§ 302 öStGB) anzeigen (falls es ein öffentliches Krankenhaus ist), ist das ein Offizialdelikt. Hier ermittelt der Staat automatisch, weil ein hohes öffentliches Interesse an der Integrität der Verwaltung besteht.
Wenn es "nur" um die Verletzung von Geheimnissen (§ 121 öStGB) oder beharrliche Verfolgung (§ 107a öStGB) geht, liegt die Macht allein bei der Primaria. Sie muss die Ermächtigung aktiv erteilen.

Zusammenfassend: Das "besondere öffentliche Interesse", mit dem der Staat einen fehlenden Willen des Opfers übersteuert, ist in Österreich bei den typischen Geheimnisdelikten nicht vorgesehen. Die Primaria behält die volle Kontrolle über das Verfahren.
Soll ich prüfen, ob in Ihrem speziellen Fall (Krankenhausleitung) eher ein Offizialdelikt oder ein Ermächtigungsdelikt im Vordergrund steht?

Ja, das österreichische Strafgesetzbuch (öStGB) enthält vergleichbare Bestimmungen, die den Schutz der Privatsphäre und des Geheimbereichs regeln. Während das deutsche StGB (dStGB) diese Delikte gebündelt in den §§ 201–206 führt, sind die entsprechenden Tatbestände in Österreich über verschiedene Abschnitte verteilt.
Hier ist eine Übersicht der vergleichbaren Paragrafen:

1. Schutz des gesprochenen Wortes und Bildaufnahmen

• § 201 dStGB (Vertraulichkeit des Wortes) ↔ § 120 öStGB (Mißbrauch von Tonaufnahmegeräten):
Das unbefugte Aufnehmen eines nicht öffentlich gesprochenen Wortes auf einen Tonträger ist in Österreich nach § 120 öStGB strafbar.
• § 201a dStGB (Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich) ↔ § 120a öStGB (Unbefugte Bildaufnahme):
Dieser relativ junge Tatbestand im österreichischen StGB schützt vor der Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich (z. B. in einer Wohnung oder bei Nacktheit) verletzen.

2. Brief- und Fernmeldegeheimnis
• § 202 dStGB (Briefgeheimnis) ↔ § 118 öStGB (Verletzung des Briefgeheimnisses):
Das unbefugte Öffnen oder Unterdrücken von verschlossenen Briefen ist in § 118 öStGB geregelt.
• § 206 dStGB (Post- oder Fernmeldegeheimnis) ↔ § 119 öStGB (Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses):
Die Verletzung des Geheimnisses bei der Übermittlung von Nachrichten wird in Österreich primär durch § 119 öStGB sowie das Telekommunikationsgesetz geschützt.

3. Digitale Daten (Cybercrime)
• §§ 202a, 202b dStGB (Ausspähen/Abfangen von Daten) ↔ §§ 118a, 119a öStGB:
o Das Widerrechtliche Zugreifen auf ein Computersystem entspricht dem dStGB-Tatbestand des Ausspähens (§ 118a öStGB).
o Das Abfangen von Daten ist in § 119a öStGB geregelt.
4. Berufs- und Privatgeheimnisse
• § 203 dStGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) ↔ § 121 öStGB (Verletzung von Berufsgeheimnissen):
Personen mit besonderer Verschwiegenheitspflicht (wie Ärzte oder Rechtsanwälte), die unbefugt Geheimnisse offenbaren, machen sich nach § 121 öStGB strafbar.

Wichtig: In Österreich sind viele dieser Delikte sogenannte Ermächtigungsdelikte oder Privatanklagedelikte, was bedeutet, dass das Opfer der Verfolgung zustimmen oder diese selbst einleiten muss.


Wenn die Weitergabe der Verhaltens- und Bewegungsprofile rein mündlich erfolgt und die Leitung die technische Überwachung durch Dritte lediglich „schweigend billigt“ und deren Ergebnisse nutzt, ist die rechtliche Lage im österreichischen StGB subtiler, aber dennoch brisant:

1. Verletzung von Berufsgeheimnissen (§ 121 öStGB)
Dies ist der stärkste Hebel. Wenn die Leitung Informationen über die dienstliche Tätigkeit der Primaria (OP-Zeiten, Visiten, Patientenkontakte) mündlich an Externe weitergibt, verletzen sie das Berufsgeheimnis. In Österreich ist bereits die unbefugte Offenbarung eines Geheimnisses strafbar, das einem aufgrund einer beruflichen Stellung anvertraut wurde oder zugänglich geworden ist.

2. Beitrag zur Verletzung des persönlichen Geheimbereichs (§ 12 i.V.m. § 118a/119 öStGB)
Auch wenn die Leitung nur „dichthält“: Wenn sie die durch Dritte illegal (technisch) erlangten Informationen als Basis für ihr mündliches Berichtswesen nutzt, leisten sie einen Tatbeitrag. Wer eine Straftat Dritter wissentlich durch eigene Handlungen (hier: die mündliche Verwertung und Ergänzung der Spionageergebnisse) unterstützt, wird in Österreich als Beteiligter gewertet.

3. Beharrliche Verfolgung (§ 107a öStGB) – "Stalking" durch Überwachung
Das systematische Sammeln von Bewegungsdaten („Wann ist sie wo?“) und deren Weitergabe an Dritte kann den Tatbestand der beharrlichen Verfolgung erfüllen.
• Entscheidend ist hier die Kontinuität: Ein systematisches "Monitoring" des Verhaltens, das über das normale Maß einer Dienstaufsicht hinausgeht und an Außenstehende gemeldet wird, ist unzulässig.

4. Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 öStGB) – Bei öffentlichem Träger
Falls das Krankenhaus öffentlich geführt wird (z. B. KAGes, WiGev, Landeskliniken), ist die mündliche Weitergabe von Interna zur Schädigung der Primaria ein klassischer Amtsmissbrauch. Die Leitung nutzt ihre Befugnis (Einsicht in den Dienstbetrieb), um der Ärztin an ihrem Recht auf Privatsphäre und Datenschutz zu schaden.

5. Zivilrechtlicher Schutz (Persönlichkeitsrecht)
Neben dem StGB greift hier das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Die Erstellung und Weitergabe von Verhaltensprofilen ohne sachlichen Grund verletzt die Ehre und Privatsphäre (§ 1328a ABGB). Hierauf gestützt kann eine Unterlassungsklage erhoben werden.

Einschätzung:
Die mündliche Form erschwert die Beweisführung, ändert aber nichts an der Rechtswidrigkeit. Besonders die Kombination aus dem Wissen um die technische Spionage und der eigenen Ergänzung durch "Beobachtungsprotokolle" deutet auf ein vorsätzliches Zusammenwirken hin.

Hier ist die Aufschlüsselung der relevanten Paragrafen des österreichischen Strafgesetzbuches (öStGB), basierend auf Ihrem geschilderten Sachverhalt (mündliche Weitergabe von Verhaltensprofilen und Wissen um die Spionage Dritter):

1. Unmittelbare Täterschaft
Diese Paragrafen betreffen das eigene, aktive Handeln der Leitung (mündliche Weitergabe, eigene Beobachtung):
• § 121 öStGB (Verletzung von Berufsgeheimnissen): Durch die mündliche Offenbarung von Interna aus dem Dienstbetrieb der Primaria an Dritte.
• § 107a öStGB (Beharrliche Verfolgung): Durch das systematische Erstellen und Weitergeben von Bewegungs- und Verhaltensprofilen (Stalking-ähnliches Monitoring).
• § 302 öStGB (Missbrauch der Amtsgewalt): Nur relevant, falls es ein öffentliches Krankenhaus ist. Die Ausnutzung der Leitungsbefugnis zur Schädigung der Primaria.
• § 122 öStGB (Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen): Falls spezifische klinische Betriebsinterna mündlich nach außen getragen werden.

2. Beteiligung / Beihilfe (gemäß § 12 öStGB)
Da die Leitung die technische Spionage nicht selbst ausführt, aber davon weiß und diese „verwertet“, greift das Einheitstäterkonzept des österreichischen Rechts (§ 12 öStGB). Sie werden wie Täter behandelt, wenn sie die Tat durch ihr Verhalten unterstützen:
• § 12 i.V.m. § 119 öStGB (Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses): Als Beteiligte, wenn sie die durch Dritte illegal abgefangenen Kommunikationsinhalte (E-Mails/Chats) entgegennehmen und mündlich weiterverarbeiten.
• § 12 i.V.m. § 119a öStGB (Abfangen von Daten): Unterstützung der illegalen Datengewinnung durch „Dichthalten“ und die Nutzung der Ergebnisse für ihr Berichtswesen.
• § 12 i.V.m. § 118a öStGB (Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem): Wenn die Leitung den Dritten den Zugriff ermöglicht oder die daraus gewonnenen Informationen wissentlich für ihre Zwecke nutzt.

3. Unterlassene Hilfeleistung / Pflichtverletzung
• § 209 StPO i.V.m. Dienstpflichten: In Österreich haben Leiter öffentlicher Einrichtungen oft eine Anzeigepflicht bei Kenntnis von gerichtlich strafbaren Handlungen. Das Verschweigen der Spionage Dritter verletzt diese Pflicht.
Zusammenfassend: Die Leitung ist unmittelbarer Täter bezüglich der mündlichen Geheimnisverletzung (§ 121) und Beteiligter (Beitragstäter) bezüglich der technischen Ausspähung (§§ 118a, 119, 119a), sofern sie diese wissentlich für ihre Profilbildung nutzt.

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