DIE UNTERGEBRACHTE NADINE SEIDEL
Nadine Seidel, gebürtige Schleizerin, befindet sich in Lebensgefahr. Ihre Unterbringung erfolgt zurzeit in Ueckermünde. Eine Strafanzeige, auch zum Schutz Ihres Lebens und nicht nur um mutmaßliche Täterschaft gegen Sie offenzulegen, wurde gestellt.
Die Strafanzeige erfolgte wurde mit Brief vom 15.08.2026 bei dem Amtsgericht Altenburg, Thüringen, Deutschland, und hat folgenden Inhalt:
Dr. Andreas Klimmeck
Wilmersdorfer Straße 32
10585 Berlin
andreas.klimmeck@gmx.de
+49-1525-5942090
+49-160-96858835
Zurzeit in Wien, Österreich
Amtsgericht Altenburg
Direktor Dr. Alexander Reichenbach
Burgstraße 11
04600 Altenburg
Strafanzeige gegen den Ständigen Vertreter des Direktors vom Amtsgericht Altenburg Herrn Clemens Schmid und gegen die gesetzlich eingesetzte Betreuerin von Frau Nadine Seidel
Wien, 15.08.2026
Sehr geehrter Herr Dr. Reichenbach,
einer Justizangestellten des von Ihnen geführten Amtsgerichts Altenburg, Thüringen, sendete ich am 23.08.2024 zwei E-Mails um 17.01 Uhr und 17.15 Uhr, wovon die Letztere folgenden Inhalt hat:
„Sehr geehrte Frau (...),
ich bitte um einen Termin bei Herrn Dr. Reichenbach, sobald er im Amtsgericht Altenburg eintrifft.
Ebenfalls bitte ich, dass Sie dem Gespräch beiwohnen.
Mir war bis zum 23.08.2024 nicht bekannt, dass Herr Clemens Schmid in Windischleuba wohnt und dort im Tischtennis aktiv ist.
Der Verdacht gegen Herrn Clemens Schmid als Ständiger Vertreter eines Direktors und Richter aufgrund subversiven Handels im nahen Interesse mit umgesetzten Kontakten zu subversiv agierenden Verfassungsschutzbehörden bestand schon seit Längerem bei mir, nachdem ich die Inthronisierung seiner Person für das Amt des Ständigen Vertreters wahrnahm und dies auch durch die Medien ging.
Ich schuldige Herrn Clemens Schmid an, an der versuchten Demontage von Herrn Richter Dr. Reichenbach beteiligt gewesen zu sein, diesen in ein rechtswidriges Licht zu stellen, in dem man diesem vorwarf, nicht den ersten Wohnsitz in Altenburg mit dem Inbegriff des Wohnortes, an dem man sich am häufigsten aufhält, gehabt zu haben, sondern in Windischleuba, so dass dessen politische Karriere diskreditiert werden konnte auch mit den Beiträgen der Denunzierung durch Herrn Clemens Schmid.
Herr Clemens Schmid hat in subversiver Weise den subversiv Beteiligten des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen mit seinen Wahrnehmungen bestätigt, dass Herr Dr. Reichenbach sich überwiegend in Windischleuba im dortigen Wohnsitz und nicht in dem in der unmittelbaren Stadt Altenburg aufhielt.
Der Verfassungsschutz konstruierte dies und verfuhr wie es immer verfährt, wenn jemand bloßgestellt und herabgewürdigt werden soll, um dessen Position zu schwächen. Die suchen sich Diffamierungspersonal. Dem Verfassungsschutz gefällt es nicht, dass Herr Dr. Reichenbach in seiner Position als Richter auch mal über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus Angeklagte verurteilt, denn das ist ja so vom Verfassungsschutz nicht festgelegt. Vor allem aber gefiel dem Verfassungsschutz nicht die emotional intelligente mit Verstandesführung geprägte Ausnahmefähigkeit von Herrn Dr. Reichenbach, entfernteste Positionen zusammenzuführen und so das Handeln im Interesse des gemeinsamen Ganzen fördern zu können. Diese Ausnahmefähigkeit stellte Herr Dr. Reichenbach als Stadtratsvorsitzender besonders unter Beweis.
Es ging dem Verfassungsschutz nicht darum, Herrn Dr. Reichenbach als Stadtratsvorsitzenden wegzuhaben, es ging denen um die Schwächung der Position mit den sich eröffnenden Möglichkeiten der verdeckten Steuerung und falls dies aufgrund des zu erwartenden Widerstandes von Herrn Dr. Reichenbach nicht möglich sein sollte, um den verdeckten Einfluss bei unterschwelliger Zuhilfenahme des konstruierten Sachverhaltes mit "Da war doch mal was!" auf Karriereelemente von Herrn Dr. Reichenbach.
In dem Termin werde ich bei Zustimmung von Herrn Dr. Reichenbach zu meiner Kontaktperson im Bundeskriminalamt telefonisch Verbindung aufnehmen und Beamte der mittleren Ebenen des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen als Initiatoren wegen der Bestechung und Herrn Clemens Schmid wegen Bestechlichkeit für beide von mir angeschuldigten Seiten gemäß § 335 StGB anzeigen.
Das Telefonat wird vom BKA aufgezeichnet werden und aktiviert im Zuge eines besonderen öffentlichen Interesses Vorermittlungen des Bundeskriminalamtes, ich nehme an, unter der Führung von Herrn Holger Münch. Eine weitere schriftliche Stellungnahme gleich welcher Art von mir wird dann nicht mehr erforderlich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klimmeck"
Die in dieser E-Mail strafrechtlichen Vorwürfe gegen Herrn Clemens Schmid bringe ich hiermit zur Strafanzeige. Sollte dies zur Fristsache werden, beantrage ich eine Strafverfolgung, die dem öffentlichen Interesse zuzuordnen ist.
Auf meinen Accounts von TikTok am 14.08.2026 um 12.59 Uhr und Facebook am 14.08.2026 um 13.05 Uhr veröffentlichte ich folgenden Text:
"Sehr geehrter Herr Dr. Reichenbach,
am 14.08.2026 um 12.00 Uhr habe ich mit Ihrer Sekretärin gesprochen, da Sie zurzeit in dem von Ihnen geführten Amtsgericht Altenburg nicht zu erreichen sind. Zurzeit werden Sie von Herrn Richter Peter Osin vertreten, den ich schon zu Lebzeiten von Herrn Direktor und Strafrichter Henning Sievers† wegen seiner mutmaßlichen Nähe zu Verfassungsschutzbehörden mit der illegalen Herausgabe und Weiterleitung von administrativen Daten und Fakten in Bezug auf das Amtsgericht Altenburg und laufender Verfahren anzeigte. Im Verlauf der Vorermittlungen konnte nichts bewiesen werden, was aber nicht heißen muss, dass die Vorwürfe nicht stimmen, sondern die Beweislast für einen Anfangsverdacht nicht ausreichen. Wie denn auch, wenn der im Gegenzug für seine Dienste die Rückendeckung für seine mutmaßlichen Straftaten durch Geheimdienste erhält. Im heutigen Telefonat bat ich Ihre Sekretärin, Ihnen eine Strafanzeige von mir bezüglich eines weiteren Richters des Amtsgerichts Altenburg, umgehend nach Erhalt meines Briefes an Sie weiterzugeben, damit Sie dadurch von Dritten mit der Information durch Kompromittierung nicht überrascht werden. Bei dem jetzt in einer Strafanzeige eingebundenen Richter handelt es sich um die Person, die ich in einer E-Mail vom 23.08.2024 um 17.15 Uhr, versandt an eine Justizangestellte Ihres Amtsgerichts, beschrieb. Damals habe ich keine Strafanzeige, obwohl angekündigt, gestellt. Die mutmaßlichen Fakten werde ich nun in der avisierten Strafanzeige erneut einbringen und mit dem Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord an Frau Nadine Seidel erweitern.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kimmeck"
Ich erweitere den strafrechtlich relevanten Vorwurf der Bestechlichkeit gepaart mit arglistigem Verhalten gegen Herrn Clemens Schmid, Ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Altenburg, Thüringen, vorgetragen mit dem Inhalt der E-Mail vom 23.08.2024, mit dem strafrechtlich relevanten Vorwurf der illegalen Weitergabe von Daten und Fakten - ebenfalls gepaart mit arglistigem Verhalten - zu Frau Nadine Seidel, geboren am 31.07.1986 in Schleiz, Thüringen, an den deutschen Geheimdienst, welche diesen zur Verwendung bei der Erstellung eines Verhaltens- und Bewegungsprofils im Zuge eines Tötungsportfolios dient, was die Grundlage für die Planung, Vorbereitung, Zielfassung und Zielerfüllung des Mordes an Frau Nadine Seidel mutmaßlich als konkreter Auftragsmord vom deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz durch Beamte der mittleren Ebenen mit Kenntnis oder gar Mitwirkens des Präsidenten Herrn Sinan Selen herausgegeben bildet. Ich werte dieses Verhalten von Herrn Clemens Schmid als Beihilfe zum versuchten Mord. Sollte Frau Nadine Seidel während der Zeit eines potentiell laufenden Strafverfahrens gegen Herrn Clemens Schmid getötet werden, als Beihilfe zum Mord.
Ich stelle deshalb Strafanzeige hinsichtlich des oben eingebrachten Vortrages und Strafanzeige und Strafantrag wegen aller in Frage kommenden Delikte gegen Herrn Clemens Schmid, Ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Altenburg.
Die Motivlage zur Tötung von Frau Seidel ist Ihnen bekannt. Wir sprachen vor vielen Jahren in einem persönlichen Gespräch in Ihrem Büro darüber und Sie sagten mir:
„Wenn Sie (Nadine Seidel) nicht redet, können wir nichts machen.“
Sehr geehrter Herr Dr. Reichenbach, Sie wissen, wie sehr ich Sie schätze als Mensch, Autorität und als Richter, die Haltung von mir zu Ihnen auch durch meinen toten Freund und Reserveoffizierskameraden und durch Ihren ehemaligen Kollegen Henning Sievers† gestützt, aber Nadine wird bald nichts mehr sagen können, weil Sie dann nämlich gemordet wurde von den Schergen des deutschen Geheimdienstes.
Auch Herr Clemens Schmid wie neben anderen von mir bereits angeschuldigten Personen steckt mutmaßlich so tief drin, siehe Vorwurf der Bestechlichkeit gepaart mit arglistigem Verhalten, dass er gar nicht mehr anders kann, als mitzumachen. Er weiß, wozu auch seine weitergeleiteten Informationen dienen, nämlich zur Tötung von Frau Nadine Seidel beitragen und er liefert dennoch Beiträge, die in das Tötungsportfolio von Ihr passen und fördert damit - sich darüber bewusst - den potentiellen Mord an Frau Nadine Seidel.
In Ergänzung des Kontextes teile ich Ihnen eine Nachricht an die Österreicherin Frau Christina Pölzler, geboren am 16.01.1997 in Graz, Österreich, mit, welche ich Ihr am 05.08.2026 um 09.15 Uhr zukommen ließ:
"FÜR CHRISTINA PÖLZLER
Nachricht an Christina Pölzler:
Die wollen Nadine wirklich umlegen. Ich bin mir vollkommen sicher. Ich habe Ihr das auch persönlich mitteilen können. Dass das möglich war, zeugt meines Erachtens davon, dass Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt, die zuständige Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht in Altenburg - letztere Behörde in Bezug auf die Betreuungssituation von Nadine involviert - sich unsicher sind bezüglich des Greifens des Personenschutzes für Nadine, sonst wäre ich gar nicht an Sie herangekommen. Einer musste es Ihr sagen. Gesprochen habe ich Sie am 30.07.2026 und 02.08.2026.
Sollten die es tatsächlich schaffen, Nadine auszuschalten, werden auch Du und ich getötet werden. Schaffen die das eine, schaffen die auch das andere."
Als Frau Nadine Seidel und ich uns bei einem Treffen in Ihrer Unterbringung in Ueckermünde unterhielten, lenkte Sie das Gespräch auf Ihre Betreuerin und war im Begriff den Namen zu nennen. Ich unterbrach Sie spontan, so dass Sie nur bis „… Frau …“ kam. Den Nachnamen verschluckte Sie blitzschnell gemäß meiner Unterbrechung. Frau Seidel und ich kennen uns seit nahezu 20 Jahren. Wenn Sie mir einen Namen nennt - so hatten wir das vor vielen, vielen Jahren vereinbart - heißt das bei uns: „Andreas, überprüf‘ alles, was mit der Person in Verbindung steht!“ Wenn Sie mir also einen Namen, also irgendeinen, im Gespräch nahebringt, auch in einem freundlich - bewusst getarnten - von Ihr dargestellten Zusammenhang, habe ich loszulegen, so meine damalige Zusage, egal, welchen Namen Sie ausspricht. Das weiß auch das deutsche Bundeskriminalamt. Die Verpflichtung, die Zusage, ging ich ein, weil Nadine mir Informationen codiert und uncodiert unter dem Einsatz Ihres Lebens zukommen ließ. Beispiel: Sie saß am Tisch in meiner Küche in der Wohnung Rousseaustraße 35 in Altenburg, ich lehnte am Türrahmen und Nadine sagte zu mir: „ Andreas, ich bekomme Geld dafür, dass ich mich mit Dir treffe.“ Ich bin darauf nicht eingegangen, weil ich wusste, dass die (Nachrichtendienst) Nadine dafür umlegen werden, dass Sie es wagt, mir das zu sagen.
Sie war auf mich angesetzt.
Wir beide wussten das und dennoch verliebten wir uns tief ineinander. Der Geheimdienst handelte und kurze Zeit später zwangen Sie Nadine, wie schon so oft vorher, einen Selbstmord vorzutäuschen. Das machen die immer dann, wenn Nadine nicht artig war oder wenn es mal wieder Zeit war, eine Bestätigung zur weiteren Betreuung Ihrer Person zu erhalten. Schon damals machte Nadine mir klar, dass das Betreuungspersonal bestellt über Richter des Amtsgerichts Altenburg im Nachrichtendienst drinhängt. Verschwiegenheitspflicht steht nur auf dem Papier, Richter des Amtsgericht Altenburg sind an dem Sumpf beteiligt. Oft wurden gemäß Ihrer Wahrnehmungen Frauen des Rotlichtmilieus gezwungen, irgendeinen Blödsinn zu machen, um durch diese Handlungen in die gerichtlich bestellte Betreuungssituation zu gelangen. Dies garantierte dem Verfassungsschutz Steuerung und Kontrolle über diese Frauen in Ihrem Lebenswandel unter Einbezug der Marionetten Richter und Betreuer und die Garantie zur Überwachung des Geldflusses, wobei von denen verdeckt abkassiert wurde. Herrn Direktor Sievers† machte ich damals schriftlich und in persönlichen Gesprächen darauf intensiv aufmerksam, nannte auch die Namen Nicole Zeise und Yvonne Dietrich, aber wir beide wussten, dass Sie nicht reden werden, denn sonst wären Sie tot. Herr Sievers schaltete dann auch einen Richter, Herrn Jörg Sander, ein, der an das Amtsgericht Altenburg abgestellt wurde. Henning sagte mir, dass Herr Sander Erfahrung aus seiner Zeit in Hamburg als Richter im Bereich Rotlichtmilieu hätte und diese einsetzen könnte. Aber uns beiden war klar, dass alles an einer Aussage, eine einzige würde ja reichen, hängen würde. Aber die kam nicht, leider wie erwartet. Sehen Sie hierzu auch Ihre oben eingestellte Äußerung zu mir: „Wenn Sie (Nadine Seidel) nicht redet, können wir nichts machen.“ Auch Nicole und Yvonne redeten nicht. Sie wussten: „Das ist unser Tod“. Diesen Frauen, und das sind hier nur Einzelbeispiele, kann man keinen Vorwurf machen. Ihre Skepsis in Bezug auf den Personenschutz beziehungsweise den Schutz durch den demokratischen Rechtsstaat ist berechtigt, zumal auch Schutzpolizisten, siehe die von mir angezeigten Herren Hummels und Pommer, im Sumpf mit drinstecken. Wem sollen diese Frauen vertrauen? Keinem! Sonst sind Sie Ihr Leben los. Die Allmacht des Verfassungsschutzes ist allgegenwärtig. Die Steuerung und Kontrolle perfekt, siehe hierzu auch die Schilderungen zu den Lebensumständen der Österreicherin Frau Christina Pölzler auf meiner Site mit mehreren Textseiten.
Nadine hat sich damals in mich verliebt, auch weil Sie wusste, der oder keiner. Nicht für sich, sondern für die Sache. Ich bin vollkommen unbestechlich und militärisch ausgebildet durch Idealismus geprägt und hänge in keiner Weisungsstruktur drin. Und deshalb wagte Sie es, mir die vielen Informationen zu geben, zum Beispiel auch die zu den „Hinterzimmeraktionen“, die ich auf meiner stillgelegten - über den Verfassungsschutz veranlasst - Site drandreasklimmeck.at ausführlich schilderte, wobei unartige Frauen im Rotlichtmilieu tätig, gezwungen werden, sich im Hinterzimmer einer Gaststätte nach Urin und Stuhlgang stinkenden und wochenlang ungewaschenen Obdachlosen sexuell hingeben zu müssen. Das lief dann unter Strafe. Für die Obdachlosen ist es ein Teil Ihres „Honorars“ für Ihre treuen Dienste für den Nachrichtendienst im Zuge der Teilhabe von Überwachungselementen von Teilen der Bevölkerung oder natürlichen Personen und Weitergabe der gesammelten Informationen. Das sogenannte Flaschensammeln kommt da gerade recht. Man hangelt sich von einem Mülleimer zum nächsten und ist dabei völlig unauffällig. Schließlich geht es nur um das Pfand. Auch in Wien, Österreich klappt das jetzt - zynisch - ganz hervorragend, seit hier das verpflichtende Flaschenpfand im Jahr 2025 eingeführt wurde. Hierzu verweise ich auf die Aufklärung und Ermittlung im Jahr 2015, als ich in Berlin für das deutsche Bundeskriminalamt feststellte, wie hoch sich der prozentuale Anteil der Obdachlosen als Zuarbeitende oder Vertrauenspersonen für beziehungsweise von Verfassungsschutzbehörden darstellt. Damals waren es 80 % (in Worten: achtzig Prozent) - das war auch die Einschätzung des dBKA - jetzt sind es jeweils in Berlin und Wien 100 % (in Worten: hundert Prozent). Damals wie heute halte ich einen derartigen Ausprägungsgrad für staatsgefährdend.
Zurück zum „Hinterzimmer“: Diese Frauen werden genötigt - und ich schreibe das bewusst im Präsens - so zu tun, als wenn Sie es gerne so machen. Und den Obdachlosen wurde klargemacht, dass das auch so ist, also kein Zwang vorherrscht. Die glauben das oder besser: Wollen das glauben. Alles freiwillig.
Ein weiteres Beispiel betrifft die Vergrößerung Ihrer Brüste. Nadine war stolz darauf, vollkommen flach zu sein. Es war Teil Ihrer extremen erotischen Ausstrahlung. Nicht jeder Mann hat ein Faible für „flach“, aber die, die das bei einer Frau gut finden, sind logischerweise richtig heiß darauf. Jetzt kommt die typische Verhaltensweise vom Geheimdienst: Nadine war mal wieder nicht artig und nun war eben nicht Hinterzimmer oder erzwungener Selbstmordversuch die Strafe, diesmal ein bisschen härter. Brüste größer! Niemals wollte Nadine das. Niemals. Sie wusste um Ihre körperliche Stärke und die Wirkung Ihres Körpers auf einen bestimmten Männertyp. Dass die Umsätze dadurch geringer würden, interessierte den Verfassungsschutz nicht. Absolute Macht ist oberstes Gebot. In Ihrer Wut, die mir absolut verständlich war, machte Sie mir deutlich: „Mach‘ Hummels (damals Polizeihauptkommissar) platt, der ist beteiligt.“ Ich saß dann tatsächlich kurze Zeit später mit diesem sogenannten Schutzpolizisten in einem Verhörraum der PI Altenburger Land. Allein. Er und ich. Aufgrund meiner verdeckten militärischen Ausbildung hätte ich dem so das Genick brechen können, aber ich tat es nicht. Lebenslänglich drohte. Nadine hat mich nicht angestiftet, es ging Ihr nur darum jemanden an Ihrer Seite zu wissen. Da kommt dann schon mal sowas. Sie wusste um meine Beherrschung. Hat Sie mehrfach getestet. Sie verlässt sich auf mich. Auch jetzt. Obwohl wir uns so viele Jahre nicht gesehen und gesprochen haben. Aber Sie können sich vorstellen, wie groß die Wut gepaart mit Ohnmacht bei Nadine war. Auch ein psychiatrisches Gutachten lag der Brustvergrößerung zugrunde. Die psychiatrische Leistung hierzu war eine gedungene Leistung. Die psychiatrische Seite war artig und diagnostizierte ein Verlangen, dass gar nicht da war. Auch hier hat der Verfassungsschutz in Bezug auf die psychiatrische Leistung ganze Arbeit geleistet. Das kann ich nur zynisch schriftlich äußern. Wie soll man sonst ein derartiges Vorgehen einer deutschen Behörde beschreiben? Oder Ausrufezeichen. Ich weiß es nicht, was man da wie noch deutlicher machen soll. Es macht fassungslos. Fassungslos? Hierzu verweise ich auf die Veröffentlichungen von mir zu der Österreicherin Frau Nina Kaineder mit Ihrer Hündin Taria im November und Dezember 2023 auf meiner Site drandreasklimmeck.de, auch diese Site wurde veranlasst vom Verfassungsschutz aus dem Netz genommen. Es ist schon fast entschuldbar, dass Frau Kaineder zur Verräterin an Ihrer Freundin Christina Pölzler wurde, in dem Sie artig zu Verhaltensweisen von Christina den Geheimdiensten berichtete. Ich schreibe das jetzt mal von Hoffnung getrieben im Imperfekt. Wenn Sie das zu Frau Nina Kaineder lesen, was ich damals schilderte, nämlich einen Menschen zu zwingen, den eigenen liebsten Hund - Hündin Taria - bei lebendigem Tieresleib ohne Betäubung mit einem Messer zu zerschneiden, dann weiß man, was fassungslos ist und zu welchen Straftaten das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz sich befähigt.
Mit denen will der demokratische Rechtsstaat verhandeln? Sich vergleichen? Deals eingehen? Koexistenz wagen? Meine Antwort geht so: Gibt man den Geheimdiensten den kleinen Finger, zerhacken die den ganzen Körper.
Ich stelle Strafanzeige gegen die durch einen Richter des Amtsgerichts Altenburg gesetzlich eingesetzte Betreuerin von Frau Nadine Seidel, geboren am 31.07.1986 in Schleiz, Thüringen, mit der Anschuldigung des sich bestechen lassens durch deutsche nachrichtendienstliche Behörden mit dem Leistungsausgleich der illegalen Weitergabe von Daten und Fakten zu Lebensumständen von Frau Nadine Seidel an diese durch die Betreuerin und Strafanzeige und Strafantrag wegen aller in Frage kommenden Delikte gegen die Betreuerin. Die Betreuerin weiß, in welcher lebensbedrohenden Lage sich Frau Nadine Seidel befindet und dass die Weitergabe von Daten und Fakten zu Ihren Lebensumständen durch Sie selber, sich auch noch in einem vergleichsweisen Vormundschaftsverhältnis zu Frau Nadine Seidel befindend, zur Verwendung bei der Erstellung eines Verhaltens- und Bewegungsprofils im Zuge eines Tötungsportfolios dient, was die Grundlage für die Planung, Vorbereitung, Zielfassung und Zielerfüllung des Mordes an Frau Nadine Seidel mutmaßlich als konkreter Auftragsmord vom deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz durch Beamte der mittleren Ebenen mit Kenntnis oder gar Mitwirkens des Präsidenten Herrn Sinan Selen herausgegeben bildet. Ich werte dieses Verhalten von der Betreuerin als Beihilfe zum versuchten Mord mit dem Instrument der arglistigen Täuschung des Gerichts, welches Sie für Frau Nadine Seidel einsetzte und nicht gegen Sie und der arglistigen Täuschung gegen Frau Nadine Seidel. Sollte Frau Nadine Seidel während der Zeit eines potentiell laufenden Strafverfahrens gegen die Betreuerin getötet werden, werte ich dies als Beihilfe zum Mord.
Sehr geehrter Herr Dr. Reichenbach, es ist nicht alles Grundlage oder konkreter direkter Inhalt für die Strafanzeigen, was ich hier schreibe, aber es zeigt die Komplexität und die Gefährdungslage für den demokratischen Rechtsstaat auf ungeachtet der Gefährdungslage gegen Frau Nadine Seidel, hier mit der Darstellung zur Situation der Österreicherin Frau Christina Pölzler mit plastischem Hinweis auf die Internationalität, welches diese Fälle noch näher an die jeweiligen Bundeskriminalämter der jeweiligen Staaten rückt. Hierzu ein Zitat aus dem Gästebuch meiner Site in Bezug auf Christina Pölzler: „Die Steuerung und Kontrolle durch das deutsche BfV in Bezug auf Nadine (Nadine Seidel) und Nina (Nina Kaineder) erfolgt auch über die Betreuer. Diese Vorgänge enden im deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Angriffe gegen Dich (Christina Pölzler) mit der Einschränkung, Steuerung und Kontrolle Deiner Grund- und Menschenrechte sind auch da verwurzelt und wurden auch verdeckt über die Betreuerin von Nina Kaineder (mutmaßlich Sabine Kaineder) gegen Dich vorgetragen.“
Die Fäden laufen im deutschen BfV zusammen.
Mir sind Ihre juristischen Kontakte als auch Ihre kriminalistischen Kontakte bis in die Spitzen zum Teil bekannt. Diese haben Sie von Henning Sievers† nicht einfach so übernommen, sondern durch außergewöhnliche juristische Kompetenz und harter Arbeit erhalten. Deshalb bitte ich Sie, weil ich das formal in meiner Position nicht beantragen kann, an Herrn Präsident Holger Münch heranzutreten, damit dieser Folgendes in die Wege leitet: Vollständige Überwachung der Telekommunikationsendgeräte und eingesetzter EDV im privaten und beruflichen Bereich, der genutzten PKWs und der Wohnungen beziehungsweise der Häuser und Arbeitsräume mittels Einsatzes von audiodativer und videotativer verdeckt eingebrachter Übertragungstechnik der in dieser Strafanzeige bezeichneten Angeschuldigten schon im Zuge der Vorermittlungen mittels Beschluss durch den Ermittlungsrichter.
Neben der Österreicherin Christina Pölzler, deren Leistungen mit dem Einsatz Ihres Lebens gegen die dunklen Machenschaften der Geheimdienste, sei es BfV, BND, DSN, ich auf meiner Webseite drandreasklimmeck.com beschreibe, ist Nadine Seidel die mutigste und tapferste Frau, die ich kenne. Jedes Menschenleben ist wertvoll und ist es wert, gerettet zu werden. Die demokratischen Rechtsstaaten Republik Österreich und Bundesrepublik Deutschland sollten im Hinblick auf diese beiden Frauen bedenken, dass sich hier zwei Frauen über Jahre, über Dekaden für die Werte und Funktionalität der demokratischen Rechtsstaatlichkeit eingesetzt haben und Ihr Leben den Schutz des demokratischen Rechtsstaats verdient hat. Wie jeder andere Staatsbürger es auch verdient, aber hier eine besondere Gefährdungslage gegen Leib und Leben eingetreten ist, die besonders schützende Aktivitäten der demokratischen Rechtsstaaten nach sich ziehen sollten, was man aber nicht, wie es mir zurzeit erscheint, den Nachrichtendiensten übertragen sollte, genau denen, gegen deren dunkle Machenschaften diese Frauen über was weiß ich nicht für eine lange Zeit aufbegehrten, offenlegten, aufklärten, ermittelten. Mit ist völlig unverständlich, wie Frau Christina Pölzler in einem Haus wohnt, wo Ihre Nachbarn zuhauf für nachrichtendienstliche Behörden tätig sind. Gleichsam ist es mir völlig unverständlich, dass Frau Nadine Seidel dort untergebracht ist, wo es von verdeckt eingesetzten Nachrichtendienstlern nur so wimmelt. Das zeigt den beiden Frauen doch - und Sie erkennen diese Typen genauso wie ich blitzschnell - wie schwach der demokratische Rechtsstaat ist, für den Sie sich so sehr mit dem Einsatz Ihres Lebens eingesetzt haben und einsetzen. Das ist ein Schlag ins Gesicht dieser beiden außergewöhnlichen Frauen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Dr. Andreas Klimmeck
Die Textseite "DIE UNTERGEBRACHTE NADINE SEIDEL" wurde am 02.09.2026 um 15.15 Uhr online gestellt.
