Dr. Andreas Klimmeck
 

AN DEUTSCHE BEHÖRDENLEITER

Mich nervt es schon, dass ich zum wiederholten Male darauf hinweisen muss: Das, was ich tue, mache ich seit 27 Jahren in Vollzeit.

Diese Spezialkenntnisse hat in Europa nur einer und das bin ich. Und Sie wissen das und dabei respektieren und akzeptieren Sie auch meine Kompetenz. Dass Sie und ich, insbesondere seitdem ich Ihnen ab Anfang der 2010er Jahren auffiel, nicht immer einer Meinung bezüglich des Vorgehens gegen mutmaßliche terroristische Kräfte, im Besonderen korrupte Nachrichtendienstler, sein konnten entspricht den Tatsachen. Aufgrund der Interessensparallelität beider Seiten - wenn ich die Ihre kumuliert betrachte - konnte der Erfolgsgedanke und -wille beibehalten bleiben.

Meine Unabhängigkeit gab Ihnen oft eine zweite Meinung zur Entscheidungsfindung. Mein Vorteil war immer, nicht aus einer behördlich verantwortungsvollen Position heraus handeln zu müssen, bei der nicht nur nach unten und zu den Seiten geschaut, sondern auch Weisungen von „oben“ nachgekommen werden musste. Mit „Sie“, im vorherigen Absatz so eingebracht, meine ich den Präsidenten des deutschen Bundeskriminalamtes, den jetzigen und vorherigen Generalbundesanwalt und einen Anwalt des Staates sowie den Direktor eines Amtsgerichtes sowie dessen Vorgänger.

Schreiben an Nadine Seidel vom 04.08.2026. In Ueckermünde an Mitarbeiterin übergeben. Seite 1 Schreiben an Nadine Seidel vom 04.08.2026. In Ueckermünde an Mitarbeiterin übergeben. Seite 1


Schreiben an Nadine Seidel vom 04.08.2026. In Ueckermünde an Mitarbeiterin übergeben. Seite 2 Schreiben an Nadine Seidel vom 04.08.2026. In Ueckermünde an Mitarbeiterin übergeben. Seite 2


Die Textseite "AN DEUTSCHE BEHÖRDENLEITER" wurde am 10.09.2026 um 21.41 Uhr online gestellt.

Was jetzt aber passiert, ist, dass Sie jegliche Warnungen von mir in Bezug auf die akute Gefährdung des Lebens von Frau Nadine Seidel, geboren am 31.07.1986 in Schleiz, Thüringen, unberücksichtigt lassen. Nadine wird draufgehen, das garantiere ich Ihnen, wenn Sie an Ihrem operativen, taktischen, strategischen kumulierten Verhalten festhalten. Nadine braucht zum Überleben Offenheit und keine versteckten beziehungsweise verdeckten Aktivitäten, die vermeintlich dem Schutz Ihrer körperlichen Unversehrtheit dienen. Dies bewirkt das Gegenteil und trägt zu einer erhöhten Lebensgefahr von Ihr bei. Ihnen muss klar sein, dass, wenn Nadine getötet wird, und die Täter werden mutmaßlich Auftragskiller des BfV sein, Sie als auch ich gleichermaßen dafür verantwortlich sein werden. Sie, weil Sie sich von mir nicht überzeugen ließen und ich, weil ich Sie nicht überzeugen konnte.

Dass Sie sich unsicher in Ihrem Verhalten sind, beschrieb ich in einer Nachricht an die Österreicherin Frau Christina Pölzler am 05.08.2026 um 09.15 Uhr:

"FÜR CHRISTINA PÖLZLER
Nachricht an Christina Pölzler: Die wollen Nadine wirklich umlegen. Ich bin mir vollkommen sicher. Ich habe Ihr das auch persönlich mitteilen können. Dass das möglich war, zeugt meines Erachtens davon, dass Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt, die zuständige Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht in Altenburg - letztere Behörde in Bezug auf die Betreuungssituation von Nadine involviert - sich unsicher sind bezüglich des Greifens des Personenschutzes für Nadine, sonst wäre ich gar nicht an Sie herangekommen. Einer musste es Ihr sagen. Gesprochen habe ich Sie am 30.07.2026 und 02.08.2026.
Sollten die es tatsächlich schaffen, Nadine auszuschalten, werden auch Du und ich getötet werden. Schaffen die das eine, schaffen die auch das andere."

Seit diese Site aufgrund eines Beschlusses durch eine besonnene österreichische Richterin wieder mit dem Baukasten freigeschaltet wurde, und auch schon Wochen davor, versuchte ich, Textseiten über die Google Search Control so zu indexieren, dass diese beim Aufrufen des Namens „Nadine Seidel“ erscheinen. Dies erfolgt nicht. Ich muss annehmen, dass Sie Google-Suchtreffer zu dem Namen „Nadine Seidel“ mit richterlichem Beschluss zwecks Geheimhaltung haben blockieren lassen und sich dabei mutmaßlich mit Bezug auf den Art. 17 Abs. 1 DSGVO durchgesetzt haben. Dabei nehme ich Auslistung, Recht auf Vergessenwerden oder Vergleichbares an.
Dies ist nicht der richtige und ein tödlicher Weg gegen Nadine Seidel.

Geht Nadine drauf, geht das auf mein und Ihr Konto. Mit plumper Rhetorik und Arroganz - Arroganz birgt immer Unsicherheit in sich, zumindest mit Teilen - schreibe ich Ihnen im makabren und unangemessenem Stil, dass der Verlust des Lebens von Nadine Seidel auf ein Gemeinschaftskonto geht und die Inhaber des Kontos sind Sie und ich. Ich bin kein Behördenleiter wie Sie und ich kann auch keinen Ihrer Jobs, aber ich werde von Ihnen mit meiner Unabhängigkeit und Kompetenz geachtet, siehe oben, aber man stelle sich vor, ich wäre einer Ihrer verbeamteten Mitarbeiter: Ich wäre zur Verschwiegenheit verpflichtet und müsste meinen Mund halten, Ihren Weisungen folgend. Sollten Sie überzeugt sein, auch nur einen besseren Beamten als mich in Ihren Behörden in Bezug auf die Prävention und Bekämpfung terroristisch motivierten Verhaltens verdeckt operierender Geheimdienstler beschäftigt zu haben oder sich selber diesbezüglich für besser als ich es bin halten, dann kann ich mich prima im Falle des Todes von Nadine herausreden. Dann brauche ich auch nicht in der Metapher beschrieben an Nadines Grab stehen, dann stehen nur Sie da. Aber diesen besseren Beamten haben Sie nicht, und auch Sie selber sind nicht besser als ich in Bezug auf die Prävention und Bekämpfung terroristisch motivierten Verhaltens verdeckt operierender Geheimdienstler, denn ich bin das Beste, was in Europa herumläuft, auch wenn ich nur ein einzelner Mann bin.

Und jetzt tun Sie bitte, was ich Ihnen empfehle. Lassen Sie die Auslistung aufheben. Es wird nicht der Schritt sein, aber ein Schritt zur Erhaltung des Lebens von Frau Nadine Seidel.

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