Dr. Andreas Klimmeck
 

BEZIRKSGERICHT LINZ - STRAFANZEIGE GEGEN EINEN RICHTER VOM 04.09.2026

Strafanzeige gegen Richter Mag. Dietmar Fuchsloch vom 04.09.2026 Strafanzeige gegen Richter Mag. Dietmar Fuchsloch vom 04.09.2026


Am 04.09.2026 wurde von Dr. Andreas Klimmeck Herr Richter Mag. Dietmar Fuchsloch, Bezirksgericht Linz, Österreich, wegen Amtsmissbrauchs gemäß § 302 öStGB mit persönlich übergebenen Brief bei der Oberstaatsanwaltschaft Linz angezeigt.

CHRONOLOGIE VOM 04.09.2026

10.00 Uhr bis 10.05 Uhr: Wahrnehmen eines abgesprochenen Termins bei Herrn Richter Mag. Dietmar Fuchsloch in dessen Büro im Bezirksgericht Linz, Zivilgericht, Österreich.

Ich trat ein und bat den Richter, das Gespräch unter vier Augen führen zu können. Herr Fuchsloch entsprach dem Wunsch nicht, da es sich um eine Praktikantin handelte. Ich konnte mich setzen und fragte an, mich mündlich äußern zu können. Dem wurde entsprochen. Daraufhin verlas ich die Strafanzeige.

Im Anschluss erläuterte ich dem Richter, dass ich das, was ich tue, seit 27 Jahren mache und es sich bei dem Erstellen dieser Strafanzeige um einem von mir wohl überlegten Schritt handelte. Den Entwurf verfasste ich gestern, die Reinschrift erfolgte heute verbunden mit der avisierten persönlichen Abgabe bei der Oberstaatsanwaltschaft Linz über die Leiterin des Sekretariats von dem Leitenden Oberstaatsanwalt Herrn Dr. Friedrich Hintersteininger, welcher mir persönlich bekannt ist. Weiterhin verdeutlichte ich, dass ich mit der Unterrichtung einen Überraschungseffekt abwenden wolle. Derartige Situationen gab es in den letzten 15 Jahren zuhauf und ich habe es mir zu eigen gemacht, wenn zeitlich und geographisch möglich, die Angeschuldigten persönlich in Kenntnis zu setzen.

Die Dimension dieser Strafanzeige ist mir bewusst.

Die Textseite "BEZIRKSGERICHT LINZ - STRAFANZEIGE GEGEN EINEN RICHTER VOM 04.09.2026" wurde am 04.09.2026 um 18.45 Uhr online gestellt.

10.06 Uhr: Ich brachte in Erfahrung, wo ich den Vorstand des Bezirksgerichtes Linz erreichen könnte.

10.15 Uhr bis 10.20 Uhr: Vorsprache bei dem Vorstand des Bezirksgerichtes Linz Frau Mag. Sabine Wimberger. Ich bat um ein sofortiges Gespräch und Frau Wimberger entsprach. Ich übergab Ihr das Schreiben mit der Strafanzeige, begleitend mit der Anfrage, dass Sie bitte keine Kopie erstellen möchte. Ziel sei es ausschließlich, den Vorstand über eine Strafanzeige gegen einen Richter des Gerichts in Kenntnis zu setzen, um Überraschungen abzuwenden, denn das Ziel sei nicht die Diskreditierung des Gerichts, sondern die Strafverfolgung mutmaßlicher Straftaten des Richters Herrn Mag. Dietmar Fuchsloch. Ich ergänzte, dass ich vor vielen Jahren im Gespräch mit Herrn Direktor und Strafrichter Henning Sievers† - wie ich Reserveoffizier der Bundeswehr und Freund - von Ihm angehalten wurde, nachdem ich andeutete, eine Strafanzeige gegen einen Richter des von Ihm geführten Amtsgerichts Altenburg, Thüringen, Deutschland, - Herrn Peter Osin - bei der Staatsanwaltschaft Gera stellen zu wollen, mich transparent zu verhalten. Herr Sievers gab mir klar zu verstehen, dass der Direktor oder Präsident eines Gerichts keinen juristischen Anspruch auf Vorabinformation hat, aber dies wahrt das Niveau des Stils. Ich sagte Frau Wimberger, dass ich mich im Anschluss an das Gespräch zur OStA Linz begeben werde und die Strafanzeige dort einreiche. Das Schreiben gab Frau Wimberger mir zurück.

10.40 Uhr bis 10.50 Uhr: Aufsuchen der OStA Linz. Nach der Einlasskontrolle wurde ich zur Einlaufstelle geschickt. Die Mitarbeiterin war mir persönlich bekannt und machte mir deutlich, dass ich das Schreiben direkt der Leitung des Sekretariats von Herrn Dr. Friedrich Hintersteininger übergeben möchte. Diese begrüßte mich kurz darauf und da wir uns persönlich kannten, erörterten wir den Zusammenhang mit der Einbindung der Strafanzeige. Ich machte nachdrücklich klar, dass diese Strafanzeige im Kontext mit den mutmaßlichen Auftragsmorden in letzter Hierarchiestufe veranlasst durch das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz unter Mitwirkung von Kräften des deutschen BND und der österreichischen DSN gegen die österreichische Staatsbürgerin Frau Christina Pölzler und der deutschen Staatsbürgerin Frau Nadine Seidel eingebunden ist. Ich bat, dies Herrn Dr. Hintersteininger auszurichten und das dieser gegebenenfalls den uns beiden bekannten Leitenden Oberstaatsanwalt in Deutschland bezüglich dieser Strafanzeige kontaktieren möchte. Ein deutscher nachrichtendienstlicher Einfluss am Ende einer mutmaßlich subversiven Hierarchiekette auch in diesem Fall verstärkt die Indizien von einer Unterminierung der Souveränität der Republik Österreich durch deutsche Nachrichtendienste. Auch in diesem Fall gilt es aus meiner Sicht aufzuklären, ob deutsche Geheimdienste daran maßgeblich beteiligt sind, österreichische Gerichte zu bezwängen.


TRANSKRIPT DER STRAFANZEIGE GEGEN HERRN RICHTER MAG. DIETMAR FUCHSLOCH VOM 04.09.2026

Dr. Andreas Klimmeck
Wilmersdorfer Straße 32
10585 Berlin
Deutschland
andreas.klimmeck@gmx.de
+49-15255942090
+49-16096858835

Oberstaatsanwaltschaft Linz
Leitender Oberstaatsanwalt
Dr. Friedrich Hintersteininger
Gruberstraße 20
4020 Linz

Wien, 04.09.2026

Sehr geehrter Herr Dr. Hintersteininger,

ich stelle Strafanzeige wegen Rechtsbeugung beziehungsweise Amtsmissbrauchs gemäß § 302 öStGB gegen Herrn Richter Mag. Fuchsloch, Bezirksgericht Linz, und wegen aller in Frage kommenden Straftatbestände, insbesondere Delikte, die im mindestens mittelbaren Zusammenhang mit der österreichischen Staatsbürgerin Christina Pölzler, geboren am 16.01.19.97 in Graz und der Deutschen Nadine Seidel, geboren am 312.07.1986 in Schleiz, Thüringen, Deutschland, stehen.

Ich schuldige Herrn Fuchsloch an, seinen richterlichen Eid gebrochen zu haben, in dem er Kontakte und Vorsprachen von Vertretern österreichischer Nachrichtendienste zuließ, die versuchten, richterliche Entscheidungen in Bezug auf meine Person zu beeinflussen. Die Entscheidungen stehen im mindestens mittelbaren Kontext mit dem brachialen Vorgehen deutscher und österreichischer Nachrichtendienste gegen Frau Pölzler und Frau Seidel.

Als Zeugin benenne ich Frau Richterin Mag. Angelika Kette, Bezirksgericht Linz und beziehe mich auf ein Telefonat vom 28.08.2026 zwischen 12.44 Uhr und 12.54 Uhr und persönlicher Vorsprachen am 01.09 2026 in der Zeit zwischen 11.36 Uhr und 12.14 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Dr. Andreas Klimmeck

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