Dr. Andreas Klimmeck
 

STRAFANZEIGE POLIZEI BERLIN ABSCHNITT 25

Polizeidirektorin Stefanie Hoven Dienststellenleiterin Polizei Berlin Abschnitt 25 Polizeidirektorin Stefanie Hoven Dienststellenleiterin Polizei Berlin Abschnitt 25


Strafanzeige bei der Berliner Polizei Abschnitt 25 mit dem Bezug auf das subversive komplexe Vorgehen deutscher nachrichtendienstlicher Behörden gegen Volk und demokratischen Rechtsstaat und in das sich die in dieser Strafanzeige dargestellten Inhalte als Teil des rechtswidrigen Vorgehens einbetten lassen.

LINKS:

01.12.2025: ANSCHULDIGUNG GEGEN DR. ANGELA MERKEL ZUR AUFTRAGSERTEILUNG DES MORDES GEGEN JÖRG RINGEL†

02.09.2026: DIE UNTERGEBRACHTE NADINE SEIDEL

06.09.2026: VOLLZOGENE UND BEABSICHTIGTE GEWALT DURCH DIE BEHÖRDEN dBfV, dBND, öDSN GEGEN CHRISTINA PÖLZLER UND NADINE SEIDEL

10.09.2026: AN DEUTSCHE BEHÖRDENLEITER

09.10.2026: MUTMAẞLICHE STRAFTATEN DES BUNDESAMTES FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ - BfV - AM KURFÜRSTENDAMM UND IN DESSEN PERIPHERIE IN BERLIN

11.10.2026: MUTMAẞLICHE AUFTRAGSMORDE DURCH DAS BUNDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ - BfV -

15.10.2026: HAT DR. ANGELA MERKEL DAS BfV ZUM MORD AN DEN BKA-BEAMTEN JÖRG RINGEL ANGESTIFTET?

Dr. Andreas Klimmeck
Wilmersdorfer Straße 32
10585 Berlin
andreas.klimmeck@gmx.de
+49-1525-5942090
+49-160-96858835

Der Polizeipräsident in Berlin
Direktion 2 - Abschnitt 25
Polizeidirektorin Stefanie Hoven
Bismarckstraße 111
10625 Berlin

Vorgangsnummer A25 26092026 - 1500 - 412030

                            Berlin, 00.10.2026

Sehr geehrte Frau Hoven,

FOLGT.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Dr. Andreas Klimmeck


Anlage zur Strafanzeige mit der Vorgangsnummer A25 26092026 - 1500 – 412030

Veröffentlichungen von mir mit dem Bezug auf das subversive komplexe Vorgehen deutscher nachrichtendienstlicher Behörden gegen Volk und demokratischen Rechtsstaat und in das sich die in dieser Strafanzeige dargestellten Inhalte als Teil des rechtswidrigen Vorgehens einbetten lassen.
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01.12.2025

ANSCHULDIGUNG GEGEN DR. ANGELA MERKEL ZUR AUFTRAGSERTEILUNG DES MORDES GEGEN JÖRG RINGEL†

Dr. Andreas Klimmeck schuldigt Frau Dr. Angela Merkel wie folgt an: Frau Dr. Angela Merkel hat den deutschen Geheimdiensten den Auftrag zur Tötung des Kriminalbeamten Herrn Jörg Ringel† erteilt.

Offener Brief an den Präsidenten des Bundeskriminalamtes Herrn Holger Münch vom 01.12.2025.

Sehr geehrter Herr Münch,

ich beziehe mich auf den Inhalt folgenden Zitates, von mir verfasst: „Ich bekräftige erneut von einer scheinbaren Mutmaßung getragen, dass Frau Dr. Angela Merkel von einem bevorstehenden Tötungsdelikt gegen den Sie schützenden Beamten wusste. Mindestens war es so, dass Sie von diesem nahenden Tötungsdelikt unterschwellig informiert wurde. Die Gefügigmache war weiterhin im Bestand. Sie schwieg und ließ den Beamten ohne Vorwarnung in den Auslandseinsatz ziehen.“
Ich erweitere meine Anschuldigung gegen Frau Dr. Angel Merkel: „Frau Dr. Angela Merkel hat den deutschen Geheimdiensten den Auftrag zur Tötung des Kriminalbeamten Herrn Jörg Ringel† erteilt.“
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, dass Frau Dr. Angela Merkel die Erteilung des Auftrages zum Mord an Herrn Ringel bereits im Jahr 2006 vornahm. Der Auslandseinsatz passte in das Mordkonzept.
Gegebenenfalls wurde Ihr die Erteilung auch empfohlen.
Herr Ringel kannte Frau Dr. Merkel seit mehreren Jahren und wusste wohl viel. Es ist anzunehmen, dass Herr Ringel zu viel wusste und im Zuge seiner Dienstpflicht entsprechende Meldungen an die Vorgesetzten in Erwägung zog. Vielleicht hatte er auch keine Beweise und so hielt er still in Bezug auf ungeheuerliche Anschuldigungen, die Frau Dr. Merkel als Marionette der deutschen Nachrichtendienste identifizierten, Sie im Abnicken von Morden der Geheimdienste outeten oder wie die, dass Erpressungsgegenstände mit der bipartnerschaftlichen und bisexuellen Veranlagung von Ihr drohten, offenkundig zu werden.
In Bezug auf meine Anschuldigung gegen Frau Dr. Angela Merkel beantrage ich die Zeugeneinvernahme von Frau Sandra Koch, der ehemaligen Geliebten von Frau Dr. Angela Merkel.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klimmeck

Zitate, aus dem Internet gezogen:

„Once Upon a Time in the West: ‚Cheyenne hatte Recht, wenn man vier umgebracht hat, macht einem der fünfte auch nichts mehr aus.‘“

„Der BKA-Beamte Jörg R. (31) wurde am
15. August 2007 während seines Einsatzes in Afghanistan getötet. Er war vor seinem Einsatz in Kabul für mehrere Jahre als Personenschützer von Bundeskanzlerin Angela Merkel tätig gewesen und hätte im Dezember 2007 zu ihrem Personenschutzkommando zurückkehren sollen.
Der Beamte starb bei einem hinterhältigen Terroranschlag in Kabul, bei dem insgesamt drei deutsche Polizisten ums Leben kamen. Die Polizisten des Bundeskriminalamts (BKA) und ein Beamter der Eliteeinheit GSG 9 waren vorübergehend an die deutsche Botschaft in Kabul abgeordnet worden, um dort Sicherheitsaufgaben wahrzunehmen.
Bei dem Attentat wurde ihr Fahrzeug von einer Sprengfalle getroffen. Es war das erste Mal, dass deutsche Polizisten im Dienst in Afghanistan getötet wurden.“

„Der BKA-Beamte Jörg R. begann seinen Dienst im Personenschutzkommando von Angela Merkel bereits mehrere Jahre bevor sie Bundeskanzlerin wurde.
Konkret war er bereits als ihr Bodyguard tätig, als sie noch Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war. Er schützte ihr Leben insgesamt rund vier bis fünf Jahre lang, bevor er 2007 seinen Auslandseinsatz in Afghanistan antrat.
Da Angela Merkel die Oppositionsführerin und Fraktionsvorsitzende von 2002 bis 2005 war und anschließend Bundeskanzlerin wurde, begann sein Dienst schätzungsweise in der frühen bis mittleren Phase ihrer Oppositionsführerschaft, also etwa um das Jahr 2002 oder 2003.“

„Der BKA-Beamte, der 2007 in Afghanistan getötet wurde und zuvor Personenschützer von Angela Merkel war, hieß mit vollem Namen Jörg Ringel.
Er hatte den Rang eines Kriminaloberkommissars (KOK) inne.“

„Jörg Ringel†, geb. am 15. März 1976. Im bayerischen Leinburg aufgewachsen, begann er 1996 beim Bundeskriminalamt eine Ausbildung zum Kriminalkommissar. Sein Dienst führte Ringel in die Abteilung Sicherungsgruppe und in die Leit- und Befehlsstelle des Bundeskriminalamts. Der umsichtige Beamte wurde mehrfach zum Personenschutz kommandiert, unter anderem zum Schutz der Bundeskanzlerin. Seit dem 27. Januar 2007 war Kriminaloberkommissar Ringel an das Auswärtige Amt abgeordnet und von dort der Deutschen Botschaft in Kabul zugewiesen, wo er das Personenschutzkommando des Botschafters führte.“
„Auf der Fahrt zu einem Schießtraining wurde Jörg Ringel am 15. August 2007 getötet, als Attentäter einen Sprengsatz unter seinem Fahrzeug zündeten. Er starb zusammen mit seinen Kollegen Mario Keller und Alexander Stoffels.“

„Facebook: Polizei-Gedenkseites Beitrag
Polizei-Gedenkseite
16. August 2018 ·
Im Gedenken an KOK Jörg Ringel (BKA),
POM Mario Keller (PP Karlsruhe) und
POM Alexander Stoffels (BuPo) die bei einem Anschlag vor 11 Jahren in Afghanistan ihr Leben verloren.
Ruht in Frieden
Das Team
Polizei-Gedenkseite
...
Die Wirkung der Splitterbombe war so groß, dass die gepanzerten Fahrzeuge ihre Insassen nicht mehr ausreichend schützen konnten. Die Polizisten Kriminaloberkommissar Jörg Ringel (31 Jahre, Bundeskriminalamt), Polizeiobermeister Mario Keller (39 Jahre, Polizeipräsidium Karlsruhe (Baden-Württemberg), abgeordnet zum BKA) und Polizeiobermeister Alexander Stoffels (34 Jahre, Bundespolizei) starben am Anschlagsort.“

„Zu dem Anschlag, bei dem Jörg Ringel und zwei weitere deutsche Polizisten ums Leben kamen, haben sich die radikalislamischen Taliban bekannt.
Ein Taliban-Sprecher, Kari Jussif Ahmadi, erklärte damals gegenüber der Nachrichtenagentur dpa und auf der Homepage der Taliban, dass ein ausländisches Militärfahrzeug durch einen Sprengsatz der Taliban zerstört worden sei. Das Fahrzeug, in dem die BKA-Beamten unterwegs waren, fuhr unter deutscher Flagge und war offenbar das gezielte Ziel des Angriffs.“
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02.09.2026

DIE UNTERGEBRACHTE NADINE SEIDEL

Nadine Seidel, gebürtige Schleizerin, befindet sich in Lebensgefahr. Ihre Unterbringung erfolgt zurzeit in Ueckermünde. Eine Strafanzeige, auch zum Schutz Ihres Lebens und nicht nur um mutmaßliche Täterschaft gegen Sie offenzulegen, wurde gestellt.

Die Strafanzeige erfolgte mit Brief vom 15.08.2026 bei dem Amtsgericht Altenburg, Thüringen, Deutschland, und hat folgenden Inhalt:

Dr. Andreas Klimmeck
Wilmersdorfer Straße 32
10585 Berlin
andreas.klimmeck@gmx.de
+49-1525-5942090
+49-160-96858835
Zurzeit in Wien, Österreich

Amtsgericht Altenburg
Direktor Dr. Alexander Reichenbach
Burgstraße 11
04600 Altenburg

Strafanzeige gegen den Ständigen Vertreter des Direktors vom Amtsgericht Altenburg Herrn Clemens Schmid und gegen die gesetzlich eingesetzte Betreuerin von Frau Nadine Seidel

Wien, 16.08.2026

Sehr geehrter Herr Dr. Reichenbach,

einer Justizangestellten des von Ihnen geführten Amtsgerichts Altenburg, Thüringen, sendete ich am 23.08.2024 zwei E-Mails um 17.01 Uhr und 17.15 Uhr, wovon die Letztere folgenden Inhalt hat:

„Sehr geehrte Frau (...),
ich bitte um einen Termin bei Herrn Dr. Reichenbach, sobald er im Amtsgericht Altenburg eintrifft.
Ebenfalls bitte ich, dass Sie dem Gespräch beiwohnen.
Mir war bis zum 23.08.2024 nicht bekannt, dass Herr Clemens Schmid in Windischleuba wohnt und dort im Tischtennis aktiv ist.
Der Verdacht gegen Herrn Clemens Schmid als Ständiger Vertreter eines Direktors und Richter aufgrund subversiven Handels im nahen Interesse mit umgesetzten Kontakten zu subversiv agierenden Verfassungsschutzbehörden bestand schon seit Längerem bei mir, nachdem ich die Inthronisierung seiner Person für das Amt des Ständigen Vertreters wahrnahm und dies auch durch die Medien ging.
Ich schuldige Herrn Clemens Schmid an, an der versuchten Demontage von Herrn Richter Dr. Reichenbach beteiligt gewesen zu sein, diesen in ein rechtswidriges Licht zu stellen, in dem man diesem vorwarf, nicht den ersten Wohnsitz in Altenburg mit dem Inbegriff des Wohnortes, an dem man sich am häufigsten aufhält, gehabt zu haben, sondern in Windischleuba, so dass dessen politische Karriere diskreditiert werden konnte auch mit den Beiträgen der Denunzierung durch Herrn Clemens Schmid.
Herr Clemens Schmid hat in subversiver Weise den subversiv Beteiligten des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen mit seinen Wahrnehmungen bestätigt, dass Herr Dr. Reichenbach sich überwiegend in Windischleuba im dortigen Wohnsitz und nicht in dem in der unmittelbaren Stadt Altenburg aufhielt.
Der Verfassungsschutz konstruierte dies und verfuhr wie es immer verfährt, wenn jemand bloßgestellt und herabgewürdigt werden soll, um dessen Position zu schwächen. Die suchen sich Diffamierungspersonal. Dem Verfassungsschutz gefällt es nicht, dass Herr Dr. Reichenbach in seiner Position als Richter auch mal über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus Angeklagte verurteilt, denn das ist ja so vom Verfassungsschutz nicht festgelegt. Vor allem aber gefiel dem Verfassungsschutz nicht die emotional intelligente mit Verstandesführung geprägte Ausnahmefähigkeit von Herrn Dr. Reichenbach, entfernteste Positionen zusammenzuführen und so das Handeln im Interesse des gemeinsamen Ganzen fördern zu können. Diese Ausnahmefähigkeit stellte Herr Dr. Reichenbach als Stadtratsvorsitzender besonders unter Beweis.
Es ging dem Verfassungsschutz nicht darum, Herrn Dr. Reichenbach als Stadtratsvorsitzenden wegzuhaben, es ging denen um die Schwächung der Position mit den sich eröffnenden Möglichkeiten der verdeckten Steuerung und falls dies aufgrund des zu erwartenden Widerstandes von Herrn Dr. Reichenbach nicht möglich sein sollte, um den verdeckten Einfluss bei unterschwelliger Zuhilfenahme des konstruierten Sachverhaltes mit "Da war doch mal was!" auf Karriereelemente von Herrn Dr. Reichenbach.
In dem Termin werde ich bei Zustimmung von Herrn Dr. Reichenbach zu meiner Kontaktperson im Bundeskriminalamt telefonisch Verbindung aufnehmen und Beamte der mittleren Ebenen des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen als Initiatoren wegen der Bestechung und Herrn Clemens Schmid wegen Bestechlichkeit für beide von mir angeschuldigten Seiten gemäß § 335 StGB anzeigen.
Das Telefonat wird vom BKA aufgezeichnet werden und aktiviert im Zuge eines besonderen öffentlichen Interesses Vorermittlungen des Bundeskriminalamtes, ich nehme an, unter der Führung von Herrn Holger Münch. Eine weitere schriftliche Stellungnahme gleich welcher Art von mir wird dann nicht mehr erforderlich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klimmeck"

Die in dieser E-Mail strafrechtlichen Vorwürfe gegen Herrn Clemens Schmid bringe ich hiermit zur Strafanzeige. Sollte dies zur Fristsache werden, beantrage ich eine Strafverfolgung, die dem öffentlichen Interesse zuzuordnen ist.
Auf meinen Accounts von TikTok am 14.08.2026 um 12.59 Uhr und Facebook am 14.08.2026 um 13.05 Uhr veröffentlichte ich folgenden Text:
"Sehr geehrter Herr Dr. Reichenbach,
am 14.08.2026 um 12.00 Uhr habe ich mit Ihrer Sekretärin gesprochen, da Sie zurzeit in dem von Ihnen geführten Amtsgericht Altenburg nicht zu erreichen sind. Zurzeit werden Sie von Herrn Richter Peter Osin vertreten, den ich schon zu Lebzeiten von Herrn Direktor und Strafrichter Henning Sievers† wegen seiner mutmaßlichen Nähe zu Verfassungsschutzbehörden mit der illegalen Herausgabe und Weiterleitung von administrativen Daten und Fakten in Bezug auf das Amtsgericht Altenburg und laufender Verfahren anzeigte. Im Verlauf der Vorermittlungen konnte nichts bewiesen werden, was aber nicht heißen muss, dass die Vorwürfe nicht stimmen, sondern die Beweislast für einen Anfangsverdacht nicht ausreichen. Wie denn auch, wenn der im Gegenzug für seine Dienste die Rückendeckung für seine mutmaßlichen Straftaten durch Geheimdienste erhält. Im heutigen Telefonat bat ich Ihre Sekretärin, Ihnen eine Strafanzeige von mir bezüglich eines weiteren Richters des Amtsgerichts Altenburg, umgehend nach Erhalt meines Briefes an Sie weiterzugeben, damit Sie dadurch von Dritten mit der Information durch Kompromittierung nicht überrascht werden. Bei dem jetzt in einer Strafanzeige eingebundenen Richter handelt es sich um die Person, die ich in einer E-Mail vom 23.08.2024 um 17.15 Uhr, versandt an eine Justizangestellte Ihres Amtsgerichts, beschrieb. Damals habe ich keine Strafanzeige, obwohl angekündigt, gestellt. Die mutmaßlichen Fakten werde ich nun in der avisierten Strafanzeige erneut einbringen und mit dem Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord an Frau Nadine Seidel erweitern.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Kimmeck"

Ich erweitere den strafrechtlich relevanten Vorwurf der Bestechlichkeit gepaart mit arglistigem Verhalten gegen Herrn Clemens Schmid, Ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Altenburg, Thüringen, vorgetragen mit dem Inhalt der E-Mail vom 23.08.2024, mit dem strafrechtlich relevanten Vorwurf der illegalen Weitergabe von Daten und Fakten - ebenfalls gepaart mit arglistigem Verhalten - zu Frau Nadine Seidel, geboren am 31.07.1986 in Schleiz, Thüringen, an den deutschen Geheimdienst, welche diesen zur Verwendung bei der Erstellung eines Verhaltens- und Bewegungsprofils im Zuge eines Tötungsportfolios dient, was die Grundlage für die Planung, Vorbereitung, Zielfassung und Zielerfüllung des Mordes an Frau Nadine Seidel mutmaßlich als konkreter Auftragsmord vom deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz durch Beamte der mittleren Ebenen mit Kenntnis oder gar Mitwirkens des Präsidenten Herrn Sinan Selen herausgegeben bildet. Ich werte dieses Verhalten von Herrn Clemens Schmid als Beihilfe zum versuchten Mord. Sollte Frau Nadine Seidel während der Zeit eines potentiell laufenden Strafverfahrens gegen Herrn Clemens Schmid getötet werden, als Beihilfe zum Mord.
Ich stelle deshalb Strafanzeige hinsichtlich des oben eingebrachten Vortrages und Strafanzeige und Strafantrag wegen aller in Frage kommenden Delikte gegen Herrn Clemens Schmid, Ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Altenburg.
Die Motivlage zur Tötung von Frau Seidel ist Ihnen bekannt. Wir sprachen vor vielen Jahren in einem persönlichen Gespräch in Ihrem Büro darüber und Sie sagten mir:
„Wenn Sie (Nadine Seidel) nicht redet, können wir nichts machen.“
Sehr geehrter Herr Dr. Reichenbach, Sie wissen, wie sehr ich Sie schätze als Mensch, Autorität und als Richter, die Haltung von mir zu Ihnen auch durch meinen toten Freund und Reserveoffizierskameraden und durch Ihren ehemaligen Kollegen Henning Sievers† gestützt, aber Nadine wird bald nichts mehr sagen können, weil Sie dann nämlich gemordet wurde von den Schergen des deutschen Geheimdienstes.
Auch Herr Clemens Schmid wie neben anderen von mir bereits angeschuldigten Personen steckt mutmaßlich so tief drin, siehe Vorwurf der Bestechlichkeit gepaart mit arglistigem Verhalten, dass er gar nicht mehr anders kann, als mitzumachen. Er weiß, wozu auch seine weitergeleiteten Informationen dienen, nämlich zur Tötung von Frau Nadine Seidel beitragen und er liefert dennoch Beiträge, die in das Tötungsportfolio von Ihr passen und fördert damit - sich darüber bewusst - den potentiellen Mord an Frau Nadine Seidel.

In Ergänzung des Kontextes teile ich Ihnen eine Nachricht an die Österreicherin Frau Christina Pölzler, geboren am 16.01.1997 in Graz, Österreich, mit, welche ich Ihr am 05.08.2026 um 09.15 Uhr zukommen ließ:

"FÜR CHRISTINA PÖLZLER

Nachricht an Christina Pölzler:

Die wollen Nadine wirklich umlegen. Ich bin mir vollkommen sicher. Ich habe Ihr das auch persönlich mitteilen können. Dass das möglich war, zeugt meines Erachtens davon, dass Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt, die zuständige Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht in Altenburg - letztere Behörde in Bezug auf die Betreuungssituation von Nadine involviert - sich unsicher sind bezüglich des Greifens des Personenschutzes für Nadine, sonst wäre ich gar nicht an Sie herangekommen. Einer musste es Ihr sagen. Gesprochen habe ich Sie am 30.07.2026 und 02.08.2026.
Sollten die es tatsächlich schaffen, Nadine auszuschalten, werden auch Du und ich getötet werden. Schaffen die das eine, schaffen die auch das andere."

Als Frau Nadine Seidel und ich uns bei einem Treffen in Ihrer Unterbringung in Ueckermünde unterhielten, lenkte Sie das Gespräch auf Ihre Betreuerin und war im Begriff den Namen zu nennen. Ich unterbrach Sie spontan, so dass Sie nur bis „… Frau …“ kam. Den Nachnamen verschluckte Sie blitzschnell gemäß meiner Unterbrechung. Frau Seidel und ich kennen uns seit nahezu 20 Jahren. Wenn Sie mir einen Namen nennt - so hatten wir das vor vielen, vielen Jahren vereinbart - heißt das bei uns: „Andreas, überprüf‘ alles, was mit der Person in Verbindung steht!“ Wenn Sie mir also einen Namen, also irgendeinen, im Gespräch nahebringt, auch in einem freundlich - bewusst getarnten - von Ihr dargestellten Zusammenhang, habe ich loszulegen, so meine damalige Zusage, egal, welchen Namen Sie ausspricht. Das weiß auch das deutsche Bundeskriminalamt. Die Verpflichtung, die Zusage, ging ich ein, weil Nadine mir Informationen codiert und uncodiert unter dem Einsatz Ihres Lebens zukommen ließ. Beispiel: Sie saß am Tisch in meiner Küche in der Wohnung Rousseaustraße 35 in Altenburg, ich lehnte am Türrahmen und Nadine sagte zu mir: „Andreas, ich bekomme Geld dafür, dass ich mich mit Dir treffe.“ Ich bin darauf nicht eingegangen, weil ich wusste, dass die (Nachrichtendienst) Nadine dafür umlegen werden, dass Sie es wagt, mir das zu sagen.
Sie war auf mich angesetzt.
Wir beide wussten das und dennoch verliebten wir uns tief ineinander. Der Geheimdienst handelte und kurze Zeit später zwangen Sie Nadine, wie schon so oft vorher, einen Selbstmord vorzutäuschen. Das machen die immer dann, wenn Nadine nicht artig war oder wenn es mal wieder Zeit war, eine Bestätigung zur weiteren Betreuung Ihrer Person zu erhalten. Schon damals machte Nadine mir klar, dass das Betreuungspersonal bestellt über Richter des Amtsgerichts Altenburg im Nachrichtendienst drinhängt. Verschwiegenheitspflicht steht nur auf dem Papier, Richter des Amtsgericht Altenburg sind an dem Sumpf beteiligt. Oft wurden gemäß Ihrer Wahrnehmungen Frauen des Rotlichtmilieus gezwungen, irgendeinen Blödsinn zu machen, um durch diese Handlungen in die gerichtlich bestellte Betreuungssituation zu gelangen. Dies garantierte dem Verfassungsschutz Steuerung und Kontrolle über diese Frauen in Ihrem Lebenswandel unter Einbezug der Marionetten Richter und Betreuer und die Garantie zur Überwachung des Geldflusses, wobei von denen verdeckt abkassiert wurde. Herrn Direktor Sievers† machte ich damals schriftlich und in persönlichen Gesprächen darauf intensiv aufmerksam, nannte auch die Namen Nicole Zeise und Yvonne Dietrich, aber wir beide wussten, dass Sie nicht reden werden, denn sonst wären Sie tot. Herr Sievers schaltete dann auch einen Richter, Herrn Jörg Sander, ein, der an das Amtsgericht Altenburg abgestellt wurde. Henning sagte mir, dass Herr Sander Erfahrung aus seiner Zeit in Hamburg als Richter im Bereich Rotlichtmilieu hätte und diese einsetzen könnte. Aber uns beiden war klar, dass alles an einer Aussage, eine einzige würde ja reichen, hängen würde. Aber die kam nicht, leider wie erwartet. Sehen Sie hierzu auch Ihre oben eingestellte Äußerung zu mir: „Wenn Sie (Nadine Seidel) nicht redet, können wir nichts machen.“ Auch Nicole und Yvonne redeten nicht. Sie wussten: „Das ist unser Tod“. Diesen Frauen, und das sind hier nur Einzelbeispiele, kann man keinen Vorwurf machen. Ihre Skepsis in Bezug auf den Personenschutz beziehungsweise den Schutz durch den demokratischen Rechtsstaat ist berechtigt, zumal auch Schutzpolizisten, siehe die von mir angezeigten Herren Hummels und Pommer, im Sumpf mit drinstecken. Wem sollen diese Frauen vertrauen? Keinem! Sonst sind Sie Ihr Leben los. Die Allmacht des Verfassungsschutzes ist allgegenwärtig. Die Steuerung und Kontrolle perfekt, siehe hierzu auch die Schilderungen zu den Lebensumständen der Österreicherin Frau Christina Pölzler auf meiner Site mit mehreren Textseiten.
Nadine hat sich damals in mich verliebt, auch weil Sie wusste, der oder keiner. Nicht für sich, sondern für die Sache. Ich bin vollkommen unbestechlich und militärisch ausgebildet durch Idealismus geprägt und hänge in keiner Weisungsstruktur drin. Und deshalb wagte Sie es, mir die vielen Informationen zu geben, zum Beispiel auch die zu den „Hinterzimmeraktionen“, die ich auf meiner stillgelegten - über den Verfassungsschutz veranlasst - Site drandreasklimmeck.at ausführlich schilderte, wobei unartige Frauen im Rotlichtmilieu tätig, gezwungen werden, sich im Hinterzimmer einer Gaststätte nach Urin und Stuhlgang stinkenden und wochenlang ungewaschenen Obdachlosen sexuell hingeben zu müssen. Das lief dann unter Strafe. Für die Obdachlosen ist es ein Teil Ihres „Honorars“ für Ihre treuen Dienste für den Nachrichtendienst im Zuge der Teilhabe von Überwachungselementen von Teilen der Bevölkerung oder natürlichen Personen und Weitergabe der gesammelten Informationen. Das sogenannte Flaschensammeln kommt da gerade recht. Man hangelt sich von einem Mülleimer zum nächsten und ist dabei völlig unauffällig. Schließlich geht es nur um das Pfand. Auch in Wien, Österreich klappt das jetzt - zynisch - ganz hervorragend, seit hier das verpflichtende Flaschenpfand im Jahr 2025 eingeführt wurde. Hierzu verweise ich auf die Aufklärung und Ermittlung im Jahr 2015, als ich in Berlin für das deutsche Bundeskriminalamt feststellte, wie hoch sich der prozentuale Anteil der Obdachlosen als Zuarbeitende oder Vertrauenspersonen für beziehungsweise von Verfassungsschutzbehörden darstellt. Damals waren es 80 % (in Worten: achtzig Prozent) - das war auch die Einschätzung des dBKA - jetzt sind es jeweils in Berlin und Wien 100 % (in Worten: hundert Prozent). Damals wie heute halte ich einen derartigen Ausprägungsgrad für staatsgefährdend.
Zurück zum „Hinterzimmer“: Diese Frauen werden genötigt - und ich schreibe das bewusst im Präsens - so zu tun, als wenn Sie es gerne so machen. Und den Obdachlosen wurde klargemacht, dass das auch so ist, also kein Zwang vorherrscht. Die glauben das oder besser: Wollen das glauben. Alles freiwillig.
Ein weiteres Beispiel betrifft die Vergrößerung Ihrer Brüste. Nadine war stolz darauf, vollkommen flach zu sein. Es war Teil Ihrer extremen erotischen Ausstrahlung. Nicht jeder Mann hat ein Faible für „flach“, aber die, die das bei einer Frau gut finden, sind logischerweise richtig heiß darauf. Jetzt kommt die typische Verhaltensweise vom Geheimdienst: Nadine war mal wieder nicht artig und nun war eben nicht Hinterzimmer oder erzwungener Selbstmordversuch die Strafe, diesmal ein bisschen härter. Brüste größer! Niemals wollte Nadine das. Niemals. Sie wusste um Ihre körperliche Stärke und die Wirkung Ihres Körpers auf einen bestimmten Männertyp. Dass die Umsätze dadurch geringer würden, interessierte den Verfassungsschutz nicht. Absolute Macht ist oberstes Gebot. In Ihrer Wut, die mir absolut verständlich war, machte Sie mir deutlich: „Mach‘ Hummels (damals Polizeihauptkommissar) platt, der ist beteiligt.“ Ich saß dann tatsächlich kurze Zeit später mit diesem sogenannten Schutzpolizisten in einem Verhörraum der PI Altenburger Land. Allein. Er und ich. Aufgrund meiner verdeckten militärischen Ausbildung hätte ich dem so das Genick brechen können, aber ich tat es nicht. Lebenslänglich drohte. Nadine hat mich nicht angestiftet, es ging Ihr nur darum jemanden an Ihrer Seite zu wissen. Da kommt dann schon mal sowas. Sie wusste um meine Beherrschung. Hat Sie mehrfach getestet. Sie verlässt sich auf mich. Auch jetzt. Obwohl wir uns so viele Jahre nicht gesehen und gesprochen haben. Aber Sie können sich vorstellen, wie groß die Wut gepaart mit Ohnmacht bei Nadine war. Auch ein psychiatrisches Gutachten lag der Brustvergrößerung zugrunde. Die psychiatrische Leistung hierzu war eine gedungene Leistung. Die psychiatrische Seite war artig und diagnostizierte ein Verlangen, dass gar nicht da war. Auch hier hat der Verfassungsschutz in Bezug auf die psychiatrische Leistung ganze Arbeit geleistet. Das kann ich nur zynisch schriftlich äußern. Wie soll man sonst ein derartiges Vorgehen einer deutschen Behörde beschreiben? Oder Ausrufezeichen. Ich weiß es nicht, was man da wie noch deutlicher machen soll. Es macht fassungslos. Fassungslos? Hierzu verweise ich auf die Veröffentlichungen von mir zu der Österreicherin Frau Nina Kaineder mit Ihrer Hündin Taria im November und Dezember 2023 auf meiner Site drandreasklimmeck.de, auch diese Site wurde veranlasst vom Verfassungsschutz aus dem Netz genommen. Es ist schon fast entschuldbar, dass Frau Kaineder zur Verräterin an Ihrer Freundin Christina Pölzler wurde, in dem Sie artig zu Verhaltensweisen von Christina den Geheimdiensten berichtete. Ich schreibe das jetzt mal von Hoffnung getrieben im Imperfekt. Wenn Sie das zu Frau Nina Kaineder lesen, was ich damals schilderte, nämlich einen Menschen zu zwingen, den eigenen liebsten Hund - Hündin Taria - bei lebendigem Tieresleib ohne Betäubung mit einem Messer zu zerschneiden, dann weiß man, was fassungslos ist und zu welchen Straftaten das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz sich befähigt.
Mit denen will der demokratische Rechtsstaat verhandeln? Sich vergleichen? Deals eingehen? Koexistenz wagen? Meine Antwort geht so: Gibt man den Geheimdiensten den kleinen Finger, zerhacken die den ganzen Körper.
Ich stelle Strafanzeige gegen die durch einen Richter des Amtsgerichts Altenburg gesetzlich eingesetzte Betreuerin von Frau Nadine Seidel, geboren am 31.07.1986 in Schleiz, Thüringen, mit der Anschuldigung des sich bestechen lassens durch deutsche nachrichtendienstliche Behörden mit dem Leistungsausgleich der illegalen Weitergabe von Daten und Fakten zu Lebensumständen von Frau Nadine Seidel an diese durch die Betreuerin und Strafanzeige und Strafantrag wegen aller in Frage kommenden Delikte gegen die Betreuerin. Die Betreuerin weiß, in welcher lebensbedrohenden Lage sich Frau Nadine Seidel befindet und dass die Weitergabe von Daten und Fakten zu Ihren Lebensumständen durch Sie selber, sich auch noch in einem vergleichsweisen Vormundschaftsverhältnis zu Frau Nadine Seidel befindend, zur Verwendung bei der Erstellung eines Verhaltens- und Bewegungsprofils im Zuge eines Tötungsportfolios dient, was die Grundlage für die Planung, Vorbereitung, Zielfassung und Zielerfüllung des Mordes an Frau Nadine Seidel mutmaßlich als konkreter Auftragsmord vom deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz durch Beamte der mittleren Ebenen mit Kenntnis oder gar Mitwirkens des Präsidenten Herrn Sinan Selen herausgegeben bildet. Ich werte dieses Verhalten von der Betreuerin als Beihilfe zum versuchten Mord mit dem Instrument der arglistigen Täuschung des Gerichts, welches Sie für Frau Nadine Seidel einsetzte und nicht gegen Sie und der arglistigen Täuschung gegen Frau Nadine Seidel. Sollte Frau Nadine Seidel während der Zeit eines potentiell laufenden Strafverfahrens gegen die Betreuerin getötet werden, werte ich dies als Beihilfe zum Mord.
Sehr geehrter Herr Dr. Reichenbach, es ist nicht alles Grundlage oder konkreter direkter Inhalt für die Strafanzeigen, was ich hier schreibe, aber es zeigt die Komplexität und die Gefährdungslage für den demokratischen Rechtsstaat auf ungeachtet der Gefährdungslage gegen Frau Nadine Seidel, hier mit der Darstellung zur Situation der Österreicherin Frau Christina Pölzler mit plastischem Hinweis auf die Internationalität, welches diese Fälle noch näher an die jeweiligen Bundeskriminalämter der jeweiligen Staaten rückt. Hierzu ein Zitat aus dem Gästebuch meiner Site in Bezug auf Christina Pölzler: „Die Steuerung und Kontrolle durch das deutsche BfV in Bezug auf Nadine (Nadine Seidel) und Nina (Nina Kaineder) erfolgt auch über die Betreuer. Diese Vorgänge enden im deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Angriffe gegen Dich (Christina Pölzler) mit der Einschränkung, Steuerung und Kontrolle Deiner Grund- und Menschenrechte sind auch da verwurzelt und wurden auch verdeckt über die Betreuerin von Nina Kaineder (mutmaßlich Sabine Kaineder) gegen Dich vorgetragen.“
Die Fäden laufen im deutschen BfV zusammen.
Mir sind Ihre juristischen Kontakte als auch Ihre kriminalistischen Kontakte bis in die Spitzen zum Teil bekannt. Diese haben Sie von Henning Sievers† nicht einfach so übernommen, sondern durch außergewöhnliche juristische Kompetenz und harter Arbeit erhalten. Deshalb bitte ich Sie, weil ich das formal in meiner Position nicht beantragen kann, an Herrn Präsident Holger Münch heranzutreten, damit dieser Folgendes in die Wege leitet: Vollständige Überwachung der Telekommunikationsendgeräte und eingesetzter EDV im privaten und beruflichen Bereich, der genutzten PKWs und der Wohnungen beziehungsweise der Häuser und Arbeitsräume mittels Einsatzes von audiodativer und videotativer verdeckt eingebrachter Übertragungstechnik der in dieser Strafanzeige bezeichneten Angeschuldigten schon im Zuge der Vorermittlungen mittels Beschluss durch den Ermittlungsrichter.
Neben der Österreicherin Christina Pölzler, deren Leistungen mit dem Einsatz Ihres Lebens gegen die dunklen Machenschaften der Geheimdienste, sei es BfV, BND, DSN, ich auf meiner Webseite drandreasklimmeck.com beschreibe, ist Nadine Seidel die mutigste und tapferste Frau, die ich kenne. Jedes Menschenleben ist wertvoll und ist es wert, gerettet zu werden. Die demokratischen Rechtsstaaten Republik Österreich und Bundesrepublik Deutschland sollten im Hinblick auf diese beiden Frauen bedenken, dass sich hier zwei Frauen über Jahre, über Dekaden für die Werte und Funktionalität der demokratischen Rechtsstaatlichkeit eingesetzt haben und Ihr Leben den Schutz des demokratischen Rechtsstaats verdient hat. Wie jeder andere Staatsbürger es auch verdient, aber hier eine besondere Gefährdungslage gegen Leib und Leben eingetreten ist, die besonders schützende Aktivitäten der demokratischen Rechtsstaaten nach sich ziehen sollten, was man aber nicht, wie es mir zurzeit erscheint, den Nachrichtendiensten übertragen sollte, genau denen, gegen deren dunkle Machenschaften diese Frauen über was weiß ich nicht für eine lange Zeit aufbegehrten, offenlegten, aufklärten, ermittelten. Mit ist völlig unverständlich, wie Frau Christina Pölzler in einem Haus wohnt, wo Ihre Nachbarn zuhauf für nachrichtendienstliche Behörden tätig sind. Gleichsam ist es mir völlig unverständlich, dass Frau Nadine Seidel dort untergebracht ist, wo es von verdeckt eingesetzten Nachrichtendienstlern nur so wimmelt. Das zeigt den beiden Frauen doch - und Sie erkennen diese Typen genauso wie ich blitzschnell - wie schwach der demokratische Rechtsstaat ist, für den Sie sich so sehr mit dem Einsatz Ihres Lebens eingesetzt haben und einsetzen. Das ist ein Schlag ins Gesicht dieser beiden außergewöhnlichen Frauen.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Dr. Andreas Klimmeck
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06.09.2026:

VOLLZOGENE UND BEABSICHTIGTE GEWALT DURCH DIE BEHÖRDEN dBfV, dBND, öDSN GEGEN CHRISTINA PÖLZLER UND NADINE SEIDEL

Es werden Textbausteine als Gästebucheinträge aus dem GÄSTEBUCH dieser Site vom 02.08.2026 bis zum 09.08.2025 am 06.09.2026 um 19.50 Uhr nun auf dieser Textseite eingestellt, siehe unten, und am 06.09.2026 um 19.53 Uhr aus dem GÄSTEBUCH herausgenommen.

Folgende Strafanzeige reichte ich am 04.08.2026 um 14.00 Uhr persönlich bei dem Polizeirevier Ueckermünde, Deutschland, ein und veröffentlichte diese als Video auf Tiktok am selben Tag, siehe Photos und TRANSKRIPTION.
Die Tagebuchnummer veröffentlichte der Verfasser hier am 12.10.2026 um 15.02 Uhr: 563800/000045/08/26
Diese wurde von einem Polizeihauptmeister bei einem weiteren persönlichen Besuch des Verfassers beim Polizeirevier Ueckermünde am 16.09.2026 in der Zeit zwischen 12.15 Uhr und 12.20 Uhr übermittelt.
Das Video wurde sofort nach der Veröffentlichung von TikTok gesperrt, aber am 07.08.2026 entsperrt und zwar kurz darauf, als der Zugang zum Baukasten meiner Site - diese Site - am 07.08.206 um 07.31 Uhr deaktiviert wurde, was aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses am 02.09.2026 aufgehoben wurde.
Als Kommentar schrieb ich am 07.08.2026 um 12.09 Uhr, nachdem entsperrt wurde, zu dem TikTok-Video:
"Das Video wurde von TikTok sofort nach der Veröffentlichung am 04.08.2026 gesperrt und am 07.08.2026 in den frühen Morgenstunden entsperrt, nachdem TikTok mich mit einer Nachricht am 05.08.2026 darauf hinwies, dass die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen wird.
Ich bin mir sicher, dass sich sowohl das deutsche als auch das österreichische Bundeskriminalamt eingeschaltet haben oder von TikTok kontaktiert wurden, denn es geht hier nicht nur um das Menschenleben der Deutschen NADINE SEIDEL, sondern auch um das Menschenleben der Österreicherin CHRISTINA PÖLZLER. Beide außergewöhnlichen Frauen, außergewöhnlich sowohl in Ihrem Mut und Ihrer Tapferkeit als auch in Ihrem unfassbaren Ausprägungsgrad der emotionalen Intelligenz im Mega-Genie-Bereich, brauchen Offenheit und Öffentlichkeit.
Ich danke TikTok für deren Weitsicht und Aufmerksamkeit.":

TRANSKRIPTION

Dr. Andreas Klimmeck
Wilmersdorfer Straße 32
10585 Berlin
andreas.klimmeck@gmx.de
+49-1525-5942090

Strafanzeige Polizeirevier Ueckermünde am 04.08.2026

Sehr geehrte Polizistinnen und Polizisten,

hiermit stelle ich Strafanzeige gegen den unten beschriebenen Mitarbeiter im Weidenhof Haus 9 wegen Beihilfe zum versuchten Mord an Frau Nadine Seidel, geboren am 31.07.1986 in Schleiz, Thüringen, Deutschland, sowie Strafanzeige und Strafantrag wegen aller in Frage kommenden Straftatbestände.

Zur Identifizierung des von mir angeschuldigten Mitarbeiters:

Am 30.07.2026 geführtes Gespräch zwischen Frau Nadine Seidel und mir in der Zeit von 12.50 Uhr bis 13.10 Uhr.
13.05 Uhr: Sinngemäß im laufenden Gespräch: "Da brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Wir kontrollieren hier alles, sowohl das Geld, wenn sie es ihr senden als auch ihre Schreiben."
13.10 Uhr: Wörtlich: "Wir sind hier ja keine Unmenschen." Steht dabei am Ausgang und öffnet mir daraufhin die Tür.
Während des Gespräches von Frau Nadine Seidel und mir, welches im umzäunten Vorhof vom Weidenhof Haus 9 stattfand, saßen der Angeschuldigte und eine Kollegin von Ihm in der Zeit von 12.50 Uhr bis 13.00 Uhr auf einer Bank in der Nähe von Frau Seidel und mir. Um 13.00 Uhr begab sich die Mitarbeiterin auf einem Stuhl sitzend links hinter meinem Rücken mit 1,50 m Abstand zu mir mit Blickkontaktmöglichkeit zu Frau Seidel. Zur gleichen Zeit positionierte sich der von mir angeschuldigte Mitarbeiter im Abstand von 2 m von uns sich auf die Treppe im Eingangsbereich setzend, so dass Frau Seidel und ich für Ihn im Profil sichtbar waren.
Ich schuldige den oben beschriebenen Mitarbeiter an, bewusst und dann gezielt von Ihm erlangte Daten und Fakten zu Frau Nadine Seidels Verhalten und Bewegungsabläufe - sowohl Ihre geistigen als auch körperlichen - gesammelt und verarbeitet zu haben. Das wird mit Job deklariert und kann im Berufsbild betrachtend auch durchaus erforderlich sein. Was illegal ist, ist die Weitergabe der Daten und Fakten an geheimdienstliche Strukturen, den der Weitergebende somit ebenfalls angehört.
Für mich ist es Tatsache, dass der Angeschuldigte weiß, dass die illegalen verdeckten Weitergaben von Daten und Fakten zu Frau Nadine Seidel an nachrichtendienstliche Strukturen, hier am Ende der Kette die juristische Person Bundesamt für Verfassungsschutz, zur Erstellung eines Verhaltens- und Bewegungsprofils beitragen, was im Fall von Frau Nadine Seidel als Grundlage zur Umsetzung von geplanten Mordabsichten beiträgt. Ich schuldige den Mitarbeiter an, sich wissentlich an der Vorbereitung und Zielfassungsphase im Zuge eines potentiellen Tötungsdeliktes zu beteiligen. Ich schuldige den Mitarbeiter an, Beihilfe zum versuchten Mord zu leisten gegebenenfalls sich in der Mittäterschaft zu befinden.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Dr. Andreas Klimmeck

CHRONOLOGIE DER GÄSTEBUCHEINTRÄGE VOM 02.08.2026 BIS ZUM 09.08.2025


Dr. Andreas Klimmeck 02.08.2026 18:45:43

An Präsident Holger Münch oder an die Vertreterin im Amt Vizepräsidentin Martina Link, sollte Herr Münch sich im Urlaub befinden

Sehr geehrter Herr Münch, oder in Vertretung, sehr geehrte Frau Link,

ich war heute erneut in Ueckermünde nach meinem Besuch am 30.07.2026.
Ich sprach mit einer Mitarbeiterin von 12.53 Uhr bis 13.29 Uhr. Dabei machte ich auf die mutmaßliche Gefährdungslage einer Zielperson des Bundesamtes für Verfassungsschutz aufmerksam. Ich muss von der von Ihnen geführten Behörde BKA wissen, ob ich die von mir vor Ort am 30.07.2026 identifizierte Person, welche mutmaßlich illegal Daten und Fakten als Beiträge zur Erstellung eines Verhaltens- und Bewegungsprofils einer Insassin dort an das BfV weiterleitet, entweder direkt oder über Dritte, anzeigen soll. Die Strafanzeige muss ich vor Ort beim Polizeirevier Ueckermünde stellen. Lassen Sie mir bitte nicht den Hinweis geben, dass ich die Strafanzeige auch in Berlin oder in Österreich aufgeben kann. Genau das geht eben nicht! Falls Sie es wünschen, muss das vor Ort erfolgen und ich brauche den Hinweis bis in die Abendstunden des 03.08.2026. Die Strafanzeige, wenn Sie es wollen, dass diese durch mich erfolgt, stelle ich dann am 04.08.2026 in Ueckermünde. Beachten Sie bitte, dass ich in den Nachtstunden zurück nach Wien muss.
Ich habe der Mitarbeiterin deutlich gemacht, dass sich entweder ein verdeckter Ermittler des BKA oder eine durch das BKA akquirierte Vertrauensperson zu Gunsten der durch Mord, mutmaßlich durch das BfV, bedrohten Person vor Ort befindet. Ich empfehle Ihnen nicht, dass er Ihnen das Ermittlungsergebnis mitteilt. Lassen Sie bitte mich das machen, das reduziert die Gefährdungslage für Ihren Mann und Sie müssen Ihn nicht abziehen. Deshalb bat ich auch die Mitarbeiterin, Identifizierungsversuch¬e zu unterlassen.
Ich beantrage, dass der Staatsanwalt zeitnah durch das BKA unterrichtet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klimmeck

Dr. Andreas Klimmeck 05.08.2026 00:32:22

FÜR NADINE SEIDEL

Liebe Nadine,

ich habe gestern am 04.08.2026 um 14.00 Uhr im Polizeirevier Ueckermünde die im vorangegangenen Eintrag beschriebene Strafanzeige abgegeben. Die Anfertigung des Originals als auch der Abschrift erfolgte in handschriftlicher Form im Polizeigebäude ab 12.30 Uhr. Um 15.39 Uhr sprach ich an dem Ort, wo Du Dich zurzeit befindest, vor. Ich übergab das Schreiben als handschriftliche Abschrift dem dortigen Personal. Auf das Verhalten einer Person hinsichtlich Ihrer Autorisierung zur Einschränkung Deiner Grund- und Menschenrechte wurde ich hingewiesen. Du hast sicherlich bemerkt, dass ich auch in dem Gespräch mit Dir am 30.07.2026 nicht auf die Person einging. Auch als mich eine Mitarbeiterin am 02.08.2026, als ich erneut in Ueckermünde vor Ort war, auf diese Frau ansprach, reagierte bewusst blass.

TRAU DER KEINEN MILLIMETER WEIT.

Die ist nicht nur in Deinem Fall im Fokus, weil jegliches Handeln von der durch den Verfassungsschutz gedeckt wird. Die ist nichts anderes wie eine willige Marionette für deren dunklen Machenschaften. Wie ich die Situation nach aktuellem Sachstand einschätze, wird die bereits überwacht, um die Verbindungen zum Verfassungsschutz aufzuklären. Lass Dir nichts anmerken und kriech der weiter in den Hintern. Diese Frau ist ein Monster. Erledige die Angelegenheit mit der nicht selber, überlass das dem Ermittlungsgericht, den Strafverfolgungsbehörden und der Polizei. Auch ich halte mich in Bezug auf die zurück, siehe oben. Die Hinweise in Bezug auf diese Frau sind eindeutig.
Die 100 € sind geschenkt von mir und nichts anderes. Ohne jegliche Gegenleistung. Ich sagte der Mitarbeiterin am 02.08.2026, dass das genauso zu verstehen ist. Bei mir ist ein Geschenk ein Geschenk. Du wirst von mir nicht hören, dass ich dafür etwas einfordere. Solltest Du Dich fragen, warum ich das mache und Dir die Erklärung fehlt, rede Dir einfach ein, dass es ein Dankeschön für die weltbesten Senfeier ist, die Du damals für uns gekocht hast.

Andreas

Dr. Andreas Klimmeck 05.08.2026 09:15:12

FÜR CHRISTINA PÖLZLER

Nachricht an Christina Pölzler:

Die wollen Nadine wirklich umlegen. Ich bin mir vollkommen sicher. Ich habe Ihr das auch persönlich mitteilen können. Dass das möglich war, zeugt meines Erachtens davon, dass Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt, die zuständige Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht in Altenburg - letztere Behörde in Bezug auf die Betreuungssituation von Nadine involviert - sich unsicher sind bezüglich des Greifens des Personenschutzes für Nadine, sonst wäre ich gar nicht an Sie herangekommen. Einer musste es Ihr sagen. Gesprochen habe ich Sie am 30.07.2026 und 02.08.2026.
Sollten die es tatsächlich schaffen, Nadine auszuschalten, werden auch Du und ich getötet werden. Schaffen die das eine, schaffen die auch das andere.
Wie immer grinsen sich die Verfassungsverbrecher einen. Hier in Berlin laufen die singend und pfeifend an mir vorbei mit dem Signal: "Uns kann keiner was!" Die verdeckte Weitergabe von Daten und Fakten zu Nadine halten die für legitim, so nehme ich an, schließlich sind Sie ja dem Geheimdienst angehörig. Das Sammeln von Daten ist deren täglich Brot. Das dies wie im Fall Nadine das letzte Stoßgebet der Betroffenen hervorrufen soll, weil die Daten und Fakten zu Ihr der Verwendung zur Erstellung eines Verhaltens- und Bewegungsprofils dienen, was die Grundlage für die Planung, Vorbereitung, Zielfassung und Zielerfüllung des Mordes an Nadine mutmaßlich als Auftrag vom deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz herausgegeben, bildet, wird weggegrinst. Provokation mit primitiver Arroganz. Leider muss ich, weil die damit ständig durchkommen und dabei der demokratische Rechtsstaat laufend seine Schwächen offenbart und diese nicht abzustellen vermag, einräumen, dass die damit auch noch richtig liegen. Die können sich ein solches Obrigkeitsverhalten leisten. Die sind nicht Dienstleister für den demokratischen Rechtsstaat, sondern die haben die allgewaltige (verdeckte) Macht inne.

Dr. Andreas Klimmeck 06.08.2026 11:21:13

CAUSA NADINE SEIDEL

Ich beabsichtige, die BILD-Zeitung anzuschreiben, und diese über die Inhalte der vorangegangenen Einträge hier im Gästebuch und des Videos "Strafanzeige zugunsten von Nadine Seidel vom 04.08.2026" mit den eingestellten Texten in Kenntnis zu setzen. Zufügen werde ich das Schreiben an Nadine Seidel vom 02.08.2026, welches ich der Mitarbeiterin übergab, die dort, wo Nadine Seidel untergebracht ist, berufstätig ist.
Offenheit und Öffentlichkeit werden dazu beitragen, dass das Leben von Nadine geschützt werden kann.

Dr. Andreas Klimmeck 06.08.2026 14:59:39

Liebe Christina,

in meinem Gästebucheintrag zu "FÜR NADINE SEIDEL" vom 05.08.2026 um 00.32 Uhr schrieb ich, ich zitiere: "TRAU DER KEINEN MILLIMETER WEIT.

Die ist nicht nur in Deinem Fall im Fokus, weil jegliches Handeln von der durch den Verfassungsschutz gedeckt wird. Die ist nichts anderes wie eine willige Marionette für deren dunklen Machenschaften. Wie ich die Situation nach aktuellem Sachstand einschätze, wird die bereits überwacht, um die Verbindungen zum Verfassungsschutz aufzuklären. Lass Dir nichts anmerken und kriech der weiter in den Hintern. Diese Frau ist ein Monster. Erledige die Angelegenheit mit der nicht selber, überlass das dem Ermittlungsgericht, den Strafverfolgungsbehö¬¬rden und der Polizei. Auch ich halte mich in Bezug auf die zurück, siehe oben. Die Hinweise in Bezug auf diese Frau sind eindeutig."

Ich habe Hinweise darauf, dass Verbindungen von der Betreuerin von Nadine Seidel zur Betreuerin von Nina Kaineder bestehen. Die Betreuerin von Nina Kaineder hatte ich auf das Schwerste angegriffen und in der Vergangenheit bereits angezeigt. Zu der Betreuerin von Nadine hatte ich im Gästebucheintrag vom 05.08.2026 um 00.32 Uhr geschrieben, dass ich mich zurückhalten werde. Das hebe ich auf.

Ich unterrichte das dBKA umfänglich mit einer Sachverhaltsdarstellung und stelle diese in Zusammenhang mit Frau Sabine Kaineder und zwar deshalb, weil ich Hinweise erhalten habe, dass dies auch auf Dich negativ wirkt beziehungsweise gewirkt hat. In einem Gespräch sagte mir Nina: "Sie (Christina Pölzler) gehört mit zur (meiner) Familie!"
Die Steuerung und Kontrolle durch das deutsche BfV in Bezug auf Nadine und Nina erfolgt auch über die Betreuer. Diese Vorgänge enden im deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Angriffe gegen Dich mit der Einschränkung, Steuerung und Kontrolle Deiner Grund- und Menschenrechte sind auch da verwurzelt und wurden
auch verdeckt über die Betreuerin von Nina Kaineder gegen Dich vorgetragen.

Die Fäden laufen im deutschen BfV zusammen.

Dein Andreas

Dr. Andreas Klimmeck 07.08.2026 11:12:04, 11:18:37, 11:23:03

NACHRICHT dBKA TEIL 1 bis TEIL 3

An Präsident Holger Münch oder an die Vertreterin im Amt Vizepräsidentin Martina Link, sollte Herr Münch sich im Urlaub befinden
Sehr geehrter Herr Münch, oder in Vertretung, sehr geehrte Frau Link,
anbei eine E-Mail von World4You vom 07.08.2026 um 07.32 Uhr im Auszug.
Diese Site muss aktiviert bleiben. Eine Kündigung ist nicht rechtens, siehe meine E-Mail vom 11.03.2025, unten eingestellt. Es ist bekannt, mit welchen Mitteln der deutsche Nachrichtendienst gegen Nadine Seidel vorgeht. Schaffen die es, Nadine Seidel zu töten, töten die auch die Österreicherin Christina Pölzler. Auch die andere Richtung gilt.
Setzen Sie sich bitte mit Herrn Direktor Andreas Holzer in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klimmeck
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E-Mail von World4You vom 07.08.2026 um 07.31 Uhr (Auszug)

...wir verweisen erneut auf die von uns ausgesprochene Kündigung gemäß AGB 10.1. und sprechen diese erneut zum 08.11. für drandreasklimmeck.at bzw. drandreasklimmeck.¬com/¬.eu zum 04.12.2026. Da Sie trotz der von uns ausgesprochenen Kündigung das Vertragsverhältnis reaktiviert haben, wurde die Kündigung nun erneut ausgesprochen und kann nicht mehr zurückgezogen werden.
Wir betonen dass diese Entscheidung final ist und es zu dieser Entscheidung keinerlei Kontaktaufnahme mehr benötigt. Unser Support steht Ihnen ausschließlich schriftlich unter support@world4you.com bis zum Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung...
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E-Mail von mir vom 11.03.2025 um 15.36 Uhr:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche Ihren Kündigungen bezüglich sämtlicher Verträge von Ihnen als World4you Internet Services GmbH mit mir, welche Sie in Ihrer E-Mail vom 27.02.2025 aufgeführt haben.

Die Kündigung ist haltlos und eine unbillige Härte gegen mich.
Sie selber wissen, welch ein Aufwand betrieben werden muss, die Sites bei einem anderen Anbieter zu installieren. Für Sie ist es ein Knopfdruck, für mich ein wochenlanger Aufwand.
Ich mache Sie darauf aufmerkam, dass bei mir nicht nur der Eindruck entstanden ist, dass Sie mit Zensur gegen einen Ihrer Kunden vorgehen. Mit dieser Kündigung versuchen Sie mutmaßlich, das Verhallten des Unternehmens World4you Internet Services GmbH als juristische Person zu vertuschen. Das Fehlverhalten sowohl auf Führungsebene als auch auf Mitarbeiterseite wird mit fadenscheinigen Argumenten kaschiert.
In dem am 26.02.2025 in Ihrem Büro in der Bräuhausgasse 37, Wien, zwischen der Geschäftsführerin Frau Trummer-Gabler und mir besprochenen Termin für den 28.02.2025 war meine Absicht, dies zu erörtern. Gleichwohl hätte es an einer Strafanzeige, die sich in der Vorbereitung gegen zwei führende Personen und vier weiteren Mitarbeitern befindet, nichts geändert. Meine Entscheidung stand schon vor dem Termin fest. Es ist aber nicht mein Stil, dass jemand unvorbereitet mit einer Strafanzeige von mir konfrontiert wird.
Ihr Unternehmen hat auf Veröffentlichungen meiner Site drandreasklimmeck.de bewusst konfrontativ eingegriffen, auch mit provozierenden Handlungen und mit E-Mail Verkehr. Eine Zensur wurde dadurch begründet, dass sich von Dritten beschwert wurde. Dabei berufen Sie sich auf Ihre AGBs, die zum Teil sittenwidrig sind und Ihrem Unternehmen Rechte gegen Ihre Kunden einräumen sollen, die juristisch nicht haltbar sind und gegen aktuelle Rechtssprechung votieren.
Dass Ihr Unternehmen unter Druck gesetzt worden ist und oben angeführte Führungskräfte und Mitabeiter diesem erlagen, liegt in der Beweispflicht. Diese liegt bei mir. Dafür sind Strafanzeigen gegen die betreffenden Personen unumgänglich.
Es ist lächerlich, ein Hausverbot - des Verfassungsschutz' liebstes Kind - auszusprechen, obwohl am 26.02.2025 ein Termin für den 28.02.2025 vereinbart wurde. Sollte diese Terminvereinbarung bestritten werden, werde ich im Fall der Zulassung als Nebenkläger in einem Strafprozess Antrag auf Vereidigung stellen.
Die Provokationen über E-Mail, insbesondere die Aufforderung, photographisches Material selber zu reduzieren unter der Vorgabe Was, Wo, Wie Ihrerseits, hätte ich gar ich nachkommen können, auch wenn ich selber gewollt hätte, da Sie die technischen Voraussetzungen blockiert haben. Auch stellten Sie den E-Mail Verkehr schon vor Monaten vollständig ein. Der von Ihnen beschriebene bestmögliche Support kann das wohl nicht sein. Mutmaßlich deshalb stellten Sie ein, weil das multiple Fehlverhalten Ihres Unternehmens als unkorrigier- und nicht vertuschbar erkannt wurde.
Es ist mutmaßlich nichts anderes passiert, als dass Sie auf das Getue der deutschen Nachrichtendienste hereingefallen sind, folgsam und artig waren und nun Ihr Verhalten in eine Orgie "Denn wir wussten nicht, was wir taten" einbinden.
Ich fordere Sie deshalb auf, mir unverzüglich den Zugang zu meinem Bildmaterial der Site drandreasklimmeck.de zu
ermöglichen sowie die dazugehörigen Untertitel und Alternativtexte - mein geistiges Eigentum - vollständig zur Verfügung zu stellen. Von weiteren Gemeinheiten, zum Beispiel der getrennten zur Verfügungstellung von Bild und Schrift einschließlich der Einbindung in den schriftlichen Kontext, um weiteres anderweitiges Engagement von mir durch einen erheblich von Ihnen produzierten Zeitaufwand zur Rekonstruktion der Site derandreasklimmeck.de zu blocken, bitte ich abzusehen.
Aber leider ist es das, was das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz will und dem Ihr Unternehmen bisher entsprochen hat: Provokation mit dem Ziel einer unnötigen zeitlichen Beanspruchung, damit gegen diese subversiv aktiven nachrichtendienstlichen Kräfte Engagement im Bereich des Artikel 20 Abs. 4 GG zunichte gemacht, mindestens aber in Korrespondenz mit weiteren von mir den Geheimdienst belastenden Veröffentlichungen reduziert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klimmeck

Dr. Andreas Klimmeck 07.08.2026 16:15:26

An Präsident Holger Münch oder an die Vertreterin im Amt Vizepräsidentin Martina Link, sollte Herr Münch sich im Urlaub befinden

Sehr geehrter Herr Münch, oder in Vertretung, sehr geehrte Frau Link,

ich bitte um Kenntnisnahme und Einfluss hinsichtlich des Inhaltes einer E-Mail, die ich gleich an World4You versende:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben 2025 die Kündigung zurückgezogen, wohl wissend, dass das nicht richtig war, wie Sie sich verhalten haben. Nun, in einer entscheidenden Phase der Veröffentlichungen auf meiner neuen Webseite drandreasklimmeck.com in Bezug auf die sich in Lebensgefahr befindenden Nadine Seidel, Deutsche, und Christina Pölzler, Österreicherin, kündigen Sie mir erneut, dem ich mit den Argumenten widerspreche, wie ich sie in meinen E-Mails von damals vorgetragen habe. Weiterhin erheblich erschwerend haben Sie mir offensichtlich völlig unmotiviert und willkürlich den Zugang zu meinen Accounts verwehrt, so dass ich weder an meine Daten herankomme, noch irgendetwas veröffentlichen kann.
Ich setze Ihnen eine Frist bis zum 10.08.2026 um 08.00 Uhr. Sollte ich bis dahin keinen uneingeschränkten Zugang zu meinen Kundenkonto mit allen Domains und Baukästen haben, werde ich die Angelegenheit zivilrechtlich, strafrechtlich und pressewirksam begleiten lassen. Mutmaßlich haben Sie sich erneut von den deutschen nachrichtendienstlichen Behörden in Verbindung mit der österreichischen DSN einschüchtern lassen und sind nun mutmaßlich wiederum bereit, wie Sie es schon 2025 taten, in dem Sie meine Website www.-drandreasklimmeck.¬de mit allen Daten, auch für mich nicht mehr zugänglich, zerstörten, meine Webseite mit allen Daten und Fakten zu löschen. Dies muss ich ich aufgrund Ihres Verhaltens in der Vergangenheit annehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klimmeck"

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klimmeck

Dr. Andreas Klimmeck 07.08.2026 19:02:41, 19:09:53

BILD / BamS TEIL 1 bis TEIL 3

E-Mail vom 07.08.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz hat zwei Mordaufträge verdeckt erteilt. Das Wort "Mutmaßlich" verwende ich nicht. Ich weiß, dass das stimmt. Das Warum geht aus dem Kontext hervor, den meine Site drandreasklimmeck.com, auch mit den unten eigestellten Texten als Auszüge, anbietet. Die verdeckt erteilten Auftragsmorde sind bis in die Spitze der Behörde BfV bekannt und gegebenfalls von dort veranlasst oder von Beamten der mittleren Ebenen des BfV ausgelöst und der Leitung des BfV zur Kenntnis gebracht und betreffen die Deutsche Nadine Seidel, geboren am 31.07.1986 in Schleiz, Thüringen, Deutschland, und die Österreicherin Christina Pölzler, geboren am 16.01.1997 in Graz, Steiermark, Österreich.
Das Schreiben an Frau Seidel habe ich am 02.08.2026 persönlich einer Mitarbeiterin der Einrichtung, in der Frau Seidel zurzeit weggeschlossen ist, übergeben und den handschriftlichen Eintrag in Ihrem Beisein vorgenommen und es Ihr dann überreicht, mit der Bitte, dieses Frau Seidel auszuhändigen. Dieses Schreiben befindet sich in der Anlage zusätzlich als PDF-Datei. Die Quittung, die mir die Mitarbeiterin ausstellte, befindet sich ebenfalls dort. Eine Strafanzeige, die ich persönlich in dem Polizeirevier Ueckermünde am 04.08.2026 in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr gegen einen Mitarbeiter der Einrichtung anfertigte, der im persönlichen Gespräch zwischen Frau Seidel und mir am 30.07.2026 in der Zeit von 12.45 Uhr und 13.10 Uhr zugegen war, ist dem Anhang ebenfalls beigefügt. Eine handschriftliche Abschrift, welche ich auch im Polizeirevier anfertigte, übergab ich persönlich am 04.08.2026 um 15.39 Uhr einer Mitarbeiterin von mehreren Mitarbeitern der Einrichtung, die mich am Eingang der Einrichtung empfingen.
Sollten Sie mich erreichen wollen, ist dies unter der oben E-Mail Adresse andreas.klimmeck@gmx.de sowie unter den Telefonnummern +4916096858835 und +4915255942090 möglich. Sollten Sie veröffentlichen, möchte ich Sie bitten, mich nicht in den Kontext zu stellen, es sei denn, Ihre journalistische Pflicht lässt nichts anderes zu. Zurzeit befinde ich mich in Wien, Österreich. Noch in der Nacht des 04.08.2026 bin ich aus Berlin nach Österreich abgereist. Die Anreise erfolgte am 30.07.2026 von Wien aus direkt über Berlin nach Ueckermünde.
Ich mache auf einen vermeintlichen Widerspruch aufmerksam, der sich offensichtlich auftut. Einerseits zeige ich einen Mitarbeiter der Einrichtung an und verdächtige auch weitere und andererseits empfehle ich Frau Seidel, die Therapie vor Ort durchzuziehen. Nicht jeder dort vor Ort hängt tief im subversiven Verfassungsschutz drin, weder Mitarbeiter noch Insassen. Der Ort dort ist für Frau Seidel sicherer als irgendein Ort draussen. In dieser komfortablen Situation befindet sich Frau Pölzler nicht.
Zu dem Video. Dieses ist auf Tiktok veröffentlicht worden. Dort schrieb ich als Kommentar, der bereits von tiktok auf "Nur für mich zugänglich" gestellt wurde am 07.08.2026 um 12.09 Uhr: "Das Video wurde von TikTok sofort nach der Veröffentlichung am 04.08.2026 gesperrt und am 07.08.2026 in den frühen Morgenstunden entsperrt, nachdem TikTok mich mit einer Nachricht am 05.08.2026 darauf hinwies, dass die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen wird.
Ich bin mir sicher, dass sich sowohl das deutsche als auch das österreichische Bundeskriminalamt eingeschaltet haben oder von TikTok kontaktiert wurden, denn es geht hier nicht nur um das Menschenleben der Deutschen NADINE SEIDEL, sondern auch um das Menschenleben der Österreicherin CHRISTINA PÖLZLER. Beide außergewöhnlichen Frauen, außergewöhnlich sowohl in Ihrem Mut und Ihrer Tapferkeit als auch in Ihrem unfassbaren Ausprägungsgrad der emotionalen Intelligenz im Mega-Genie-Bereich, brauchen Offenheit und Öffentlichkeit.
Ich danke TikTok für seine Weitsicht und Aufmerksamkeit."
Die beiden Frauen brauchen die BILD und / oder die BILD am Sonntag.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klimmeck

Dr. Andreas Klimmeck 09.08.2026 03:19:59, 03:30:58, 03:36:18

Ich kann nicht länger warten. Es geht um zwei potentielle Morde.

An die Oberstaatsanwaltschaft Linz

Leitender Oberstaatsanwalt

Dr. Friedrich Hintersteininger

Sehr geehrter Herr Dr. Hintersteininger,

wir kennen uns aus Gesprächen persönlich und deshalb schreibe ich Sie namentlich an. Diese Strafanzeige gebe ich am 10.08.2026 persönlich in der von Ihnen geführten Oberstaatsanwaltschaft in Linz ab.
Hiermit stelle ich Strafanzeige gegen zwei Mitarbeiter des Unternehmens World4You Internet Services GmbH aus dem österreichischen Linz, welche auf der Hotline des Unternehmens als „Alexander“ und „Fabian“ erreichbar sind, wegen bewusster Datenschutzverletzungen in Bezug auf meine Person im Kontext mit meiner Kundennummer 50204688 mit den Domains und Baukästen und die weiterhin im engen Zusammenhang mit mutmaßlich nachrichtendienstlich gesteuerten illegalen Vorgängen gegen die Österreicherin Christina Pölzler, geboren am 16.01.1997 in Graz und der Deutschen Nadine Seidel, geboren am 31.07.2026 in Schleiz, stehen und Strafanzeige und Strafantrag in Bezug auf alle weiteren in Frage kommenden Straftatbestände.
Es wurden Daten zu meiner Person und zu meinen Webseiten drandreasklimmeck.at, drandrasklimmeck.de und drandreasklimmeck.com - letztere die aktuelle Webseite von mir - an nachrichtendienstliche Behörden verdeckt weitergeleitet und gegebenenfalls extern verdeckte Weisungen entgegengenommen und zu meinem Nachteil umgesetzt. Die nachrichtendienstliche Kette endet im deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz als letztlich verdeckter Verantwortungsträger und Initiator der mutmaßlich geplanten, vorbereiteten und sich in der Zielfassungssphase befindenden Straftaten mit Mord gegen Frau Christina Pölzler und Frau Nadine Seidel und verläuft über die österreichische DSN unter Einbeziehung des deutschen BND.
Ich wies nicht nur mit Strafanzeigen, sondern auch öffentlich, insbesondere über meine Webseite, auf die Gefährdungslage der sich in der Zielfassungsphase befindenden Morde gegen diese zwei Frauen hin. Nachrichtendienste versuchen, die Offenlegungen im Zusammenhang mit Veröffentlichungen zu stoppen. Hierzu findet gerade eine mutmaßlich nachrichtendienstlich gesteuerte konzertierte Aktion zum Stopp meiner Webseite drandreasklimmeck.com statt. Eine Veröffentlichung der Strafanzeigen und eine Zusammenfassung von Schriftsätzen von mir, die ich zurzeit nicht auf meiner Webseite veröffentlichen kann, stelle ich in der Anlage zur Verfügung. In diesem Kontext schuldige ich in Erweiterung die oben bezeichneten Angeschuldigten an, Beihilfe zum versuchten Mord gegen Frau Christina Pölzler und Frau Nadine Seidel zu leisten. Nicht nur die Weitergabe von Daten sehe ich hier als Beihilfe, sondern auch die unterschwellige Begleitung des Stopps meiner Webseite. Was im Licht steht, kann im Dunkeln nur schwerlich gemordet werden. Um in der Metapher zu bleiben: Meine Webseite ist Teil des Lichts.
Ich mutmaße zudem Folgendes: Die zwei oben von mir Angeschuldigten wissen, dass sowohl Frau Pölzler als auch Frau Seidel mit Mord getötet werden sollen. Derartiges bringen verdeckt operierende Nachrichtendienstler des BfV im deutschsprachigen Raum an Informationen in der Regel denen gezielt näher, welche zur Informationssammlung eines potentiellen Mordopfers herangezogen werden. Es fängt mit Kleinigkeiten an, welche für Informanten als unerheblich zu betrachten sein könnten, über diese Sie aber mehr und mehr in den Sog des kriminellen Verhaltens über die Erpressungsschiene hineingezogen werden. Und dann kommt die Beteiligung an der ersten schweren Straftat, da man schon so sehr der Erpressungsmaschinerie erlegen ist, dass man nicht mehr zurück kann. Man macht mit. Bei Zugrundelegung des deutschen StGB bewirkt dies Straftaten im Bereich des §138.
Ich schuldige die Mitarbeiter des Unternehmens World4You "Alexander" und "Fabian" an, von den Auftragsmorden gegen Frau Pölzler und Frau Seidel zu wissen und dennoch Beiträge, die in das Tötungsportfolio gegen diese Frauen passen und damit zwei potentielle Morde fördern, zu liefern.
Ich möchte Sie zudem auf Folgendes aufmerksam machen: Ich werde im oben beschriebenen strafrechtlichen Zusammenhang den Direktor des Amtsgerichts Altenburg, Thüringen, Deutschland, Herrn Dr. Alexander Reichenbach, welchen ich persönlich sehr gut kenne, postalisch anschreiben. Der Schriftsatz wird Strafanzeigen gegen den Ständigen Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Altenburg Herrn Clemens Schmid und gegen die gesetzlich bestellte Betreuerin von Frau Nadine Seidel beinhalten. Die Anschuldigungen gegen Herrn Schmid und die Betreuerin greifen direkt auf den oben beschriebenen Kontext zu. Eine weitere Person einer weiteren deutschen Behörde werde ich ebenfalls mit Bezug auf den obigen Kontext anzeigen. Ich nehme an, dass der Behördenleiter sofort in Erwägung zieht, dass da was von mir kommt, sobald er diese Zeilen liest. Und zwar deshalb, weil der in der Strafanzeige Angeschuldigten der Name der Österreicherin - Christina Pölzler - geläufig ist. Für mich ist es ein hohes Risiko, diese Frau anzuzeigen, da der Behördenleiter mir 2025 klar signalisiert hat, dass ich mit Anschuldigungen anderer Art als hier dargelegt gegen diese Behördenmitarbeiterin voll daneben liege. Aber ich weiß, dass meine damaligen und jetzigen Anschuldigungen gegen diese verbeamtete Person stimmig sind und zwar in allen von mir vorgetragenen Punkten. Diese Frau hat eine nachrichtendienstliche Vergangenheit und hängt am Tropf des Verfassungsschutzes. Man möchte bedenken, dass ich auch bei Frau Beate Baumann hinsichtlich der Einschätzung einer nachrichtendienstlichen Vergangenheit richtig lag. Dem, was ich tue, liegen 27 Jahre Erfahrung im Vollzeitbereich zugrunde. Ich täusche mich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Dr. Andreas Klimmeck
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10.09.2026

AN DEUTSCHE BEHÖRDENLEITER


Mich nervt es schon, dass ich zum wiederholten Male darauf hinweisen muss: Das, was ich tue, mache ich seit 27 Jahren in Vollzeit.
Diese Spezialkenntnisse hat in Europa nur einer und das bin ich. Und Sie wissen das und dabei respektieren und akzeptieren Sie auch meine Kompetenz. Dass Sie und ich, insbesondere seitdem ich Ihnen ab Anfang der 2010er Jahren auffiel, nicht immer einer Meinung bezüglich des Vorgehens gegen mutmaßliche terroristische Kräfte, im Besonderen korrupte Nachrichtendienstler, sein konnten entspricht den Tatsachen. Aufgrund der Interessensparallelität beider Seiten - wenn ich die Ihre kumuliert betrachte - konnte der Erfolgsgedanke und -wille beibehalten bleiben.
Meine Unabhängigkeit gab Ihnen oft eine zweite Meinung zur Entscheidungsfindung. Mein Vorteil war immer, nicht aus einer behördlich verantwortungsvollen Position heraus handeln zu müssen, bei der nicht nur nach unten und zu den Seiten geschaut, sondern auch Weisungen von „oben“ nachgekommen werden musste. Mit „Sie“, im vorherigen Absatz so eingebracht, meine ich den Präsidenten des deutschen Bundeskriminalamtes, den jetzigen und vorherigen Generalbundesanwalt und einen Anwalt des Staates sowie den Direktor eines Amtsgerichtes sowie dessen Vorgänger.

Schreiben an Nadine Seidel vom 04.08.2026. In Ueckermünde an Mitarbeiterin übergeben. Seite 1 Schreiben an Nadine Seidel vom 04.08.2026. In Ueckermünde an Mitarbeiterin übergeben. Seite 1


Schreiben an Nadine Seidel vom 04.08.2026. In Ueckermünde an Mitarbeiterin übergeben. Seite 2 Schreiben an Nadine Seidel vom 04.08.2026. In Ueckermünde an Mitarbeiterin übergeben. Seite 2


Was jetzt aber passiert, ist, dass Sie jegliche Warnungen von mir in Bezug auf die akute Gefährdung des Lebens von Frau Nadine Seidel, geboren am 31.07.1986 in Schleiz, Thüringen, unberücksichtigt lassen. Nadine wird draufgehen, das garantiere ich Ihnen, wenn Sie an Ihrem operativen, taktischen, strategischen kumulierten Verhalten festhalten. Nadine braucht zum Überleben Offenheit und keine versteckten beziehungsweise verdeckten Aktivitäten, die vermeintlich dem Schutz Ihrer körperlichen Unversehrtheit dienen. Dies bewirkt das Gegenteil und trägt zu einer erhöhten Lebensgefahr von Ihr bei. Ihnen muss klar sein, dass, wenn Nadine getötet wird, und die Täter werden mutmaßlich Auftragskiller des BfV sein, Sie als auch ich gleichermaßen dafür verantwortlich sein werden. Sie, weil Sie sich von mir nicht überzeugen ließen und ich, weil ich Sie nicht überzeugen konnte.

Dass Sie sich unsicher in Ihrem Verhalten sind, beschrieb ich in einer Nachricht an die Österreicherin Frau Christina Pölzler am 05.08.2026 um 09.15 Uhr:

"FÜR CHRISTINA PÖLZLER

Nachricht an Christina Pölzler: Die wollen Nadine wirklich umlegen. Ich bin mir vollkommen sicher. Ich habe Ihr das auch persönlich mitteilen können. Dass das möglich war, zeugt meines Erachtens davon, dass Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt, die zuständige Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht in Altenburg - letztere Behörde in Bezug auf die Betreuungssituation von Nadine involviert - sich unsicher sind bezüglich des Greifens des Personenschutzes für Nadine, sonst wäre ich gar nicht an Sie herangekommen. Einer musste es Ihr sagen. Gesprochen habe ich Sie am 30.07.2026 und 02.08.2026.
Sollten die es tatsächlich schaffen, Nadine auszuschalten, werden auch Du und ich getötet werden. Schaffen die das eine, schaffen die auch das andere."
Seit diese Site aufgrund eines Beschlusses durch eine besonnene österreichische Richterin wieder mit dem Baukasten freigeschaltet wurde, und auch schon Wochen davor, versuchte ich, Textseiten über die Google Search Control so zu indexieren, dass diese beim Aufrufen des Namens „Nadine Seidel“ erscheinen. Dies erfolgt nicht. Ich muss annehmen, dass Sie Google-Suchtreffer zu dem Namen „Nadine Seidel“ mit richterlichem Beschluss zwecks Geheimhaltung haben blockieren lassen und sich dabei mutmaßlich mit Bezug auf den Art. 17 Abs. 1 DSGVO durchgesetzt haben. Dabei nehme ich Auslistung, Recht auf Vergessenwerden oder Vergleichbares an.
Dies ist nicht der richtige und ein tödlicher Weg gegen Nadine Seidel.
Geht Nadine drauf, geht das auf mein und Ihr Konto. Mit plumper Rhetorik und Arroganz - Arroganz birgt immer Unsicherheit in sich, zumindest mit Teilen - schreibe ich Ihnen im makabren
und unangemessenem Stil, dass der Verlust des Lebens von Nadine Seidel auf ein Gemeinschaftskonto geht und die Inhaber des Kontos sind Sie und ich. Ich bin kein Behördenleiter wie Sie und ich kann auch keinen Ihrer Jobs, aber ich werde von Ihnen mit meiner Unabhängigkeit und Kompetenz geachtet, siehe oben, aber man stelle sich vor, ich wäre einer Ihrer verbeamteten Mitarbeiter: Ich wäre zur Verschwiegenheit verpflichtet und müsste meinen Mund halten, Ihren Weisungen folgend. Sollten Sie überzeugt sein, auch nur einen besseren Beamten als mich in Ihren Behörden in Bezug auf die Prävention und Bekämpfung terroristisch motivierten Verhaltens verdeckt operierender Geheimdienstler beschäftigt zu haben oder sich selber diesbezüglich für besser als ich es bin halten, dann kann ich mich prima im Falle des Todes von Nadine herausreden. Dann brauche ich auch nicht in der Metapher beschrieben an Nadines Grab stehen, dann stehen nur Sie da. Aber diesen besseren Beamten haben Sie nicht, und auch Sie selber sind nicht besser als ich in Bezug auf die Prävention und Bekämpfung terroristisch motivierten Verhaltens verdeckt operierender Geheimdienstler, denn ich bin das Beste, was in Europa herumläuft, auch wenn ich nur ein einzelner Mann bin.
Und jetzt tun Sie bitte, was ich Ihnen empfehle. Lassen Sie die Auslistung aufheben. Es wird nicht der Schritt sein, aber ein Schritt zur Erhaltung des Lebens von Frau Nadine Seidel.
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09.10.2026

MUTMAẞLICHE STRAFTATEN DES BUNDESAMTES FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ - BfV - AM KURFÜRSTENDAMM UND IN DESSEN PERIPHERIE IN BERLIN

Die Inhalte dieser Textseite beziehen sich auf konkrete Straftaten gegen verdeckt agierende Prostituierte und gegen Obdachlose und Bettler im Bereich des Kurfürstendamms in Berlin, Deutschland durch Beamte und Mitarbeiter des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie diesen zuarbeitende Personen.

TRANSFER POLIZEIPRÄSIDENT BERLIN DR. BARBARA SLOWIK MEISEL VOM 13.10.2026

Brief Polizeipräsident Dr. Barbara Slowik Meisel, Seite 1 13.10.2026 Brief Polizeipräsident Dr. Barbara Slowik Meisel, Seite 1 13.10.2026


Brief Polizeipräsident Dr. Barbara Slowik Meisel, Seite 2 13.10.2026 Brief Polizeipräsident Dr. Barbara Slowik Meisel, Seite 2 13.10.2026


Brief Polizeipräsident Dr. Barbara Slowik Meisel, Seite 3 13.10.2026 Brief Polizeipräsident Dr. Barbara Slowik Meisel, Seite 3 13.10.2026


Auszug: "... Ich ergänzte die Mutmaßung, dass im Abschnitt 25 30% der Polizeibeamten für den Verfassungsschutz tätig sind. Dies wäre eine wie von mir angenommene Quote, die sich wie folgt aufteilt: Schutzpolizisten, Schutzpolizisten, dabei auch Verfassungsschützer (offiziell, also auch dem Dienststellenleiter bekannt) und Schutzpolizisten, dabei auch Verfassungsschützer (subversiv, dem Dienststellenleiter nicht bekannt). Insbesondere die Polizisten der letztgenannten Gruppe tragen die oben beschriebene Illegalität mit und liefern Beiträge zur Steuerung.

Mutmaßlich wird diese Art der Volksüberwachung gerichtsfest nicht zu beweisen sein. Ich schilderte PK Bittner den Einsatz eines emotional intelligenten Beweisverfahrens. Die Vorgänge unter ganzheitlicher Betrachtung halte ich für staatsgefährdend. Dies nähert sich einer Volksüberwachung ohne Deckung des Gesetzgebers an. Ich bin mir sicher, dass hier eine Verselbstständigung eingetreten ist, die sich kaum noch im offenen Blick befindet.
Wie sich die Quote von 30% (x+y+z=30, wobei x und y Ihren Dienststellenleitern bekannt sind und sich z somit leicht errechnen lässt) konkret auf die drei Gruppen aufteilt kann ich nicht beantworten, aber ich gehe davon aus, dass eine näherungsweise Antwort neben der oben beschriebenen mathematischen Variante auch Herr Holger Münch geben kann. Ihm ist mein Verdacht seit Längerem bekannt.
Sie können davon ausgehen, dass diese Quote von 30% für jede Polizeidienststelle im deutschsprachigen Raum Bestand hat. Dass die dritte Gruppe, also gemäß meiner Einschätzung die von den drei Gruppen die demokratische Rechtsstaatlichkeit maximal gefährdende Gruppe, in der jeweiligen prozentualen Stärke bezogen auf alle Polizeidienststellen im deutschsprachigen Raum variiert, steht für mich genauso wie die fixe Gesamtquote von 30% fest.
Die schriftliche Ergänzung der Strafanzeige erfolgt beim Abschnitt 25 in den nächsten Tagen. Ich reiche den Schriftsatz dort persönlich ein ..."

CHRONOLOGIE

28.09.2026 14.30 Uhr: Ich habe gegen einen Mann am Kurfürstendamm eine vorläufige Festnahme gemäß § 127 Abs. 1 dStPO ausgesprochen, da dieser mich erneut bedrohte und ein Verdacht zu Straftaten im Bereich des § 129a dStGB vorlag sowie Gefahr im Verzug angenommen wurde sowie Fluchtgefahr drohte. Eine Identitätsfeststellung durch Vorlage eines Ausweises kam er nach zweimaliger Aufforderung nicht nach. Vor geraumer Zeit zeigte ich diesen Mann bei dem deutschen Bundeskriminalamt an. Ich beschrieb den Mann damals und verwies dabei auf folgende Aussagen gegen mich: "Wir wissen, wo Dein Vater wohnt!", "Ich rufe vier Mann mit Baseballschläger!"

28.09.2026 14.45 Uhr: Polizist mit der Dienstnummer 70908, im Objektschutz eingesetzt, bei dem Maxxim Club Berlin in der Joachimstalerstraße angetroffen. Der Angeschuldigte gab dem Polizisten bereitwillig seine Personalien an, wie dieser mir später bestätigte. Der Polizist rief seine Kollegen. Zwischenzeitlich setzte der Angeschuldigte sich ab. Juristisch war ich zu weiteren Maßnahmen nicht berechtigt, da dem Polizisten die Personalien des Angeschuldigten vorlagen. Mir blieb nichts anderes übrig, als auf die Polizisten zu warten. Diese kamen aber nicht. Nach geraumer Zeit ging ich. Zu der Zeit war ich überzeugt, dass die Personalien des Angeschuldigten bis zum dBKA durchgereicht würden.
Im weiteren Verlauf: Die Personalien des Angeschuldigten wurden nicht weitergegeben, wie mir zugetragen wurde.
29.09.2026 14.05 Uhr: Den Tatverdächtigen erneut auf dem Kurfürstendamm, Höhe ehemals Café Kranzler, erkannt. Sprach erneut vorläufige Festnahme aus, da ich mir sicher war, dass die Personalien nicht weitergeleitet wurden.
29.09.2026 14.07 Uhr: Notruf 110 gewählt und Herrn Polizeikommissar Bittner vom Abschnitt 25 erreicht. Ich beschrieb den Ort und begleitete den von mir Festgenommenen, welcher sich zum  Bahnhof Zoologischer Garten orientierte. Um 14.12 Uhr und 14.15 Uhr rief PK Bittner zurück und fragte nach dem Aufenthaltsort. Um 14.20 Uhr wurde mit dem Angeschuldigten die Polizei am Zoologischen Garten angetroffen.

Darauf folgten zwei Gespräche mit PK Bittner bis 15.00 Uhr:

Erstes Gespräch: Ich erläuterte die Zusammenhänge mit dem § 129a dStGB. Dabei schilderte ich den Verdacht von Straftaten von Beamten und Mitarbeitern des BfV und diesen zuarbeitende Personen. Der Verfassungsschutz steuert, überwacht und kontrolliert verdeckt agierende Prostituierte, Obdachlose und Bettler im Bereich des Kurfürstendamms in Berlin. Im Schwerpunkt beschrieb ich das verdeckte Abkassieren dieser Personengruppe, welches aber für den Nachrichtendienst nur das Zwangsmittel zur Disziplinierung darstellt. Tatsächlich geht es dem BfV um eine scheinbar dezentral, real aber zentral organisierte Beschaffung von Informationsvolumina über verdeckte Kanäle unter einer einheitlichen Führung, die im deutschen BfV endet. Ich habe dies schon vor Jahren erkannt und wusste, dass das Disziplinierungsmittel Geld ist. Teile des Weitergebens des erbettelten Geldes beziehungsweise des "Anschaffungsgeldes" landen beim BfV. Die Beteiligten der Personengruppe wurden zu Informanten erzogen, die artig weitergaben und -geben, was so auf der Straße los ist.

Dann rückte ich an und war nicht bereit, auch nur irgendeinen Cent an irgendwen abzugeben. Darauf beschwerte sich die Personengruppe mit "Wieso wir und der nicht?" Ich wusste, dass ein derartig erpresserisches System an der Stelle verwundbar ist, an der es maximalen Druck ausübt und dabei maximal sein vorgegebenes beschützendes Organ in den Vordergrund stellt. Mit meiner unnachgiebigen Haltung schoss ich dieses subversive System an und lockte es aus der Reserve. Ich wusste, dass an der Basis, also mit dem direkten Zugang zu den Beteiligten der Personengruppe, eine Kanonenfutterkanallie stehen würde. Es war völlig klar, dass der mich bald attackieren würde, damit der Status der deutschen Behörde in der Szene behauptet werden kann. Aber ich ließ mich nicht beirren und so kam es dann auch: Ich konzentrierte mich eine zeitlang auf den Bereich um das ehemalige Café Kranzler und übertrieb maßlos. Dann kam die Kanonenfutterkanallie, siehe Photo, beleidigte und bedrohte mich aufs Schärfste, ganz Usus im Sinne des Verfassungsschutzes. Aber die Beteiligten der Personengruppe ließen nicht locker und forderten wohl immer wieder ein Vorgehen gegen mich. So gesehen lagen Sie auch richtig, denn wenn ich nicht zahle, warum sollten Sie das unter dieser "Schlächterführung" tun. Der Typ kam auch mit härtesten Drohungen bei mir nicht durch und sülzte immer den gleichen Müll. Zuschlagen traute sich dieser jämmerliche Feigling nicht, das würden wohl seine Baseballschlägerfriends im Verborgenen tun, aber auch die schissen sich in die Hose, wohl wissend, dass ich elitär militärisch ausgebildet bin.
Ich machte PK Bittner klar, dass dieses System auf Absolutismus aufbaut und ich dieses durchbrochen hätte. Deshalb auch die hohe Aggressivität des Angeschuldigten gegen mich. Die müssen sich behaupten.
Herr PK Bittner besprach sich mit seinen Kollegen und übergab mir hernach ein Schreiben mit der Vorgangsnummer A25 26092026 - 1500 - 412030 mit Angaben zum Ereignis "Mitteilung eines Sachverhaltes mit Bezug".
Zweites Gespräch: Ich wiederholte meinen Verdacht, dass der Angeschuldigte der ist, welcher mutmaßlich mit verdecktem Auftrag des Verfassungsschutzes die Beteiligten der Personengruppe diszipliniert und deren Ansprechpartner im Bereich des Kurfürstendamms ist. Eine ausführende brave Marionette. Ich ergänzte die Mutmaßung, dass im Abschnitt 25 30% der Polizeibeamten für den Verfassungsschutz tätig sind. Dies wäre eine wie von mir angenommene Quote, die sich wie folgt aufteilt: Schutzpolizisten, Schutzpolizisten, dabei auch Verfassungsschützer (offiziell, also auch dem Dienststellenleiter bekannt) und Schutzpolizisten, dabei auch Verfassungsschützer (subversiv, dem Dienststellenleiter nicht bekannt). Insbesondere die Polizisten der letztgenannten Gruppe tragen die oben beschriebene Illegalität mit und liefern Beiträge zur Steuerung.
Mutmaßlich wird diese Art der Volksüberwachung gerichtsfest nicht zu beweisen sein. Ich schilderte PK Bittner den Einsatz eines emotional intelligenten Beweisverfahrens. Die Vorgänge unter ganzheitlicher Betrachtung halte ich für staatsgefährdend. Dies nähert sich einer Volksüberwachung ohne Deckung des Gesetzgebers an. Ich bin mir sicher, dass hier eine Verselbstständigung eingetreten ist, die sich kaum noch im offenen Blick befindet.
Den Hinweisen, mich öffentlich zurückhaltend zu äußern, bin ich nachgekommen. Ich wusste, dass ich mit der Österreicherin Christina Pölzler und der Deutschen Nadine Seidel für den diesjährigen Friedensnobelpreis nicht nur nominiert, sondern auch in der engsten Wahl war. Unser Einsatz gegen die subversiven Machenschaften insbesondere mit der Schwarzgeldgenerierung, die für dunkle Operationen aber auch zum Gefügigmachen von Politikern und Wirtschaftsführern durch Nachrichtendienste eingesetzt werden, braucht zwingend Öffentlichkeit. Dies wird verwehrt, auch von der Presse, unter dem Einfluss der Vorgabe der nationalen Sicherheit und des Quellenschutzes.
Als dann diese Woche durch den Generalbundesanwalt veranlasst die öffentlichkeitswirksame Verhaftung von Herrn Dr. August Hanning mit dessen ehemaligen Büroleiter erfolgte, wusste ich, dass die Entscheidung des Komitees in Oslo durchgesickert war. Es hätte nicht gepasst, mich zur Verschwiegenheit anzuhalten und gleichzeitig kriminalistisch so offen vorzugehen. Das hieß, dass wir zwar in der finalen Entscheidung standen - da bin ich mir absolut sicher -, wohl Finalist waren, mehr aber eben auch nicht. Am Mittwoch dann, schon zum Frühstück im Hotel Hampton by Hilton in der Uhlandstraße in Berlin, wo ich ab dem 02.10.2026 bis zum 12.10.2026 im Zimmer 634 untergebracht bin, wurde gefeixt und das übliche breite Grinsen der Herrschaften, sich zuhauf ebenfalls in dem Hotel als Hotelgäste befindend, begann seinen Lauf mit siegessicherem Verhalten in meine Richtung geneigt zu nehmen.
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11.10.2026

MUTMAẞLICHE AUFTRAGSMORDE DURCH DAS BUNDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ - BfV -

EIN ZEUGE MUSS HER! Zu was sind die deutschen Geheimdienste unter der subversiven Führung des BfV fähig? Ausgehend von Vorgängen am Kurfürstendamm und in dessen Peripherie wird ein Bogen geschlagen zu mutmaßlich erteilten Auftragsmorden mit der endenden Hierarchiekette im deutschen BfV.

Ich werde zu der bereits auf der Textseite "MUTMAẞLICHE STRAFTATEN DES BUNDESAMTES FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ - BfV - AM KURFÜRSTENDAMM UND IN DESSEN PERIPHERIE IN BERLIN" aufgeführten Strafanzeige mit der Vorgangsnummer  A25 26092026 - 1500 - 412030 des Abschnitts 25 der Polizei Berlin mit der mündlichen Einlassung diese auch schriftlich unterlegen. Damit Frau Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik Meisel nicht überrascht wird, werde ich Sie vorab mit einem Schreiben, welches ich bei Ihrer Dienststelle am Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin, persönlich abgeben werde, inhaltlich unterrichten.
Dabei werde ich deutlich machen, dass nicht nur der Abschnitt 25 der Polizei Berlin von einer von mir so auf der oben genannten Textseite beschriebenen "30% Quote" betroffen ist, sondern mutmaßlich !JEDE! Polizeidienststelle im deutschsprachigen Raum. Ungeachtet dessen, dass ich persönlich diese Quote für demokratiegefährdend halte, so geht die maximale Gefahr der drei dargestellten Personalgruppen für die demokratische Rechtsstaatlichkeit von den den jeweiligen Dienststellenleitern nicht bekannten subversiv eingesetzten Verfassungsschützern als Schutzpolizisten tätig aus. Seinen Ursprung erfährt dieses subversive, staatsgefährdende und umgesetzte Potential durch die von mir beschriebenen dunklen Machenschaften der Geheimdienste exemplarisch erhellt durch die Vorgänge am Kurfürstendamm und in dessen Peripherie. Und es endet mit der verdeckten Erteilung von Auftragsmorden im deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz, erteilte Auftragsmorde, die sich nicht nur auf das deutsche Staatsgebiet beziehen, sondern auf den gesamten deutschsprachigen Raum.
Ich wurde bereits mehrfach indirekt dazu gedrängt, wohl auch von guten Beamten des deutschen Bundeskriminalamtes, zumindest die Textseite zu der ehemaligen Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel aus meiner Site herauszunehmen, um mein Gefährdungslage nicht noch mehr zu steigern. "Sie wissen nicht, mit wem Sie sich anlegen" ist noch eine der harmloseren Formulierungen. Ich weiß, dass auch im dBKA als auch im öBK Kriminalbeamte tätig sind, die meine Annahmen mit den Anschuldigungen gegen Frau Dr. Angela Merkel teilen. Aber es gibt eben keine verstandesintelligenten Beweise, also verhalten diese sich zurückhaltend, was absolut verständlich ist als Beamter in einer Kriminalbehörde tätig. Ich bin unabhängig und ich kann das und ich mach' das.

Deshalb führe ich erneut an: Frau Dr. Angela Merkel hat mutmaßlich einen Auftragsmord gegen den Kriminalbeamten des deutschen Bundeskriminalamtes Herrn Jörg Ringel† initiiert - ANSCHULDIGUNG GEGEN DR. ANGELA MERKEL ZUR AUFTRAGSERTEILUNG DES MORDES GEGEN JÖRG RINGEL† - und ist dabei über Ihre Kontakte zum Bundesamt für Verfassungsschutz gegangen. Ich zitiere aus einem offenen Brief vom 01.12.2025 an Herrn Präsident Holger Münch:
"Frau Dr. Angela Merkel hat den deutschen Geheimdiensten den Auftrag zur Tötung des Kriminalbeamten Herrn Jörg Ringel† erteilt.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, dass Frau Dr. Angela Merkel die Erteilung des Auftrages zum Mord an Herrn Ringel bereits im Jahr 2006 vornahm. Der Auslandseinsatz passte in das Mordkonzept.

Gegebenenfalls wurde Ihr die Erteilung auch empfohlen.

Herr Ringel kannte Frau Dr. Merkel seit mehreren Jahren und wusste wohl viel. Es ist anzunehmen, dass Herr Ringel zu viel wusste und im Zuge seiner Dienstpflicht entsprechende Meldungen an die Vorgesetzten in Erwägung zog. Vielleicht hatte er auch keine Beweise und so hielt er still in Bezug auf ungeheuerliche Anschuldigungen, die Frau Dr. Merkel als Marionette der deutschen Nachrichtendienste identifizierten, Sie im Abnicken von Morden der Geheimdienste outeten oder wie die, dass Erpressungsgegenstände mit der bipartnerschaftlichen und bisexuellen Veranlagung von Ihr drohten, offenkundig zu werden.
In Bezug auf meine Anschuldigung gegen Frau Dr. Angela Merkel beantrage ich die Zeugeneinvernahme von Frau Sandra Koch, der ehemaligen Geliebten von Frau Dr. Angela Merkel." Im Falle der Verifizierung wäre dies als ein Verhalten der von mir angeschuldigten Frau Dr. Angela Merkel einzustufen, was den Bereich der "Verdeckungsabsicht" und der "Hemmungslosen Eigensucht" berührt.

Natürlich waren auch subversive Kräfte des mutmaßlich deutsch initiierten Mordes gegen Herrn Ringel vom Bundesnachrichtendienst beteiligt. Die morden auch außerhalb der Grenzen des deutschsprachigen Raumes, siehe auch das beabsichtigte Tötungsdelikt gegen meine Tochter Jarste zu Ihrer Zeit in Australien.
Herr Dr. August Hanning ist ein potentieller "Kronzeuge" für jeden der oben aufgeführten Anschuldigungsvorgänge.

Sehr geehrter Herr Münch,

ich weiß, dass Sie und Ihre Leute vom BKA maßgeblich an der Verhaftung von Herrn Dr. August Hanning beteiligt waren. Natürlich ist das auch ein Pfund, worüber sich Herr Generalbundesanwalt Jens Rommel in einer Profilierungssituation wiederfindet, die er vielleicht selber gar nicht will, sondern einfach nur einen guten Job macht. Ich bitte, dies einmal von einer anderen Seite aus zu betrachten: Die Herrn Dr. August Hanning vorgeworfenen Straftaten sind derart schwerwiegend, dass sie förmlich nach einer harten Strafbewehrung schreien, sollte verifiziert werden. Aber eine komplexe Aussage zu den von mir hier auf der Textseite oben aufgeführten strafrechtlichen Vorgängen ist aus meiner Sicht von einer maßgeblichen Bedeutung für den Erhalt der demokratischen Rechtsstaatlichkeit. Bitte besprechen Sie mit Herrn Rommel, dass zur Aufklärung oben eruierter mutmaßlicher Straftatbestände im engen Zusammenhang mit dem als Zeuge in Frage kommenden Herrn Dr. August Hanning dies nicht von Herrn Rommel bearbeitet wird, sondern Herr Rommel hiermit einen uns beiden gut bekannten Staatsanwalt betraut. Damit er erfolgreich sein kann, braucht der Staatsanwalt Masse. Um es platt auszudrücken: Der uns beiden gut bekannte Staatsanwalt braucht die Zusicherung, dass, sollte Herr Dr. Hanning umfassend in "beiden Bereichen" wahrheitsgemäß aussagen, er Herrn Dr. Hanning erhebliche Strafmilderung garantieren kann. Wenn Herr Rommel und Sie meinem Vorschlag zustimmen, haben Sie den am besten geeigneten Staatsanwalt für diese Aufgabe. Sie wissen ja, wie er drauf ist: Keine Namensnennung, keine Presse. Und sonst: Der beste deutsche Staatsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klimmeck
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15.10.2026

HAT DR. ANGELA MERKEL DAS BfV ZUM MORD AN DEN BKA-BEAMTEN JÖRG RINGEL ANGESTIFTET?

Mutmaßlich hat Herr Jörg Ringel aufgrund seiner Nähe zu Frau Dr. Angela Merkel, seit 2002 als Personenschützer von dem Bundeskriminalamt für die damalige Oppositionsführerin und spätere Bundeskanzlerin eingesetzt, von erteilten Auftragsmorden im deutschsprachigen Raum durch das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz - BfV - unter maßgeblicher Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes - BND - gewusst, aber sich Ihm die verstandesintelligente Beweislage nicht erschlossen. Durch einen Auslandseinsatz in Afghanistan erhoffte Herr Jörg Ringel† sich nach Auffassung des Verfassers ein fundierteres Aufklärungsniveau. Die Freiwilligenmeldung von Herrn Ringel für den Auslandseinsatz in Afghanistan war nicht hauptsächlich die Übernahme eines Personenschutzkommandos in leitender Funktion, sondern der Ermittlungs- und Aufklärungswille zu schwersten Straftaten durch das BfV und den BND.

GÄSTEBUCHEINTRÄGE

Eintrag Dr. Andreas Klimmeck am 12.10.2026 um 16:38:06

Für den Präsidenten des deutschen Bundeskriminalamtes
Sehr geehrter Herr Münch,
bitte überlegen Sie, ob Sie bereit sind, zu den differenzierten Anschuldigungen der von mir am 11.10.2026 um 14.05 Uhr aufgelegten Textseite "MUTMAẞLICHE AUFTRAGSMORDE DURCH DAS BUNDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ - BfV -" emotional intelligente Beweisverfahren durchführen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klimmeck

Kommentar am 13.10.2026 um 19.40 Uhr:

Sehr geehrter Herr Münch,

ich bin davon überzeugt, dass Herr Jörg Ringel aufgrund seiner Nähe zu Frau Dr. Angela Merkel von erteilten Auftragsmorden im deutschsprachigen Raum durch das deutsche BfV wusste, aber sich Ihm die verstandesintelligente Beweislage nicht erschloss. Das Abnicken durch die damalige Bundeskanzlerin von Auftragsmorden erteilt durch das BfV ist Ihm auf der Emotionalebene nicht entgangen. Auch war Ihm klar, dass die Bundeskanzlerin mit Ihrer bisexuellen Veranlagung erpressbar war. Er fühlte sich seinem Eid verpflichtet und ermittelte "auf eigene Faust", wohlwissend, dass ohne eine konkrete verstandesintelligente Beweislage ein Offenlegen Ihn selber mehr gefährden als dies zum tatsächlichen Ermittlungserfolg beitragen würde. Um mit den Worten von Henning Sievers zu schreiben: "Dann komm' ich selber in die Klapse."
Ich möchte Sie bitten, die Ermittlungen zum Tod des Beamten Ihrer Kriminalbehörde Herrn Jörg Ringel aus dem Jahr 2007 neu aufzunehmen und unter der Beantwortung folgender Fragestellungen in die Richtung Auftragsmord gemäß § 211 StGB mit dem Auftraggeber aus Deutschland, mutmaßlich das Bundesamt für Verfassungsschutz, zu lenken:
Welche Motivation lag Herrn Ringel zugrunde, sich freiwillig zu melden und in den Einsatz zu gehen?
War sein Verdacht der verdeckt erteilten Auftragsmorde durch das BfV so gestrickt, dass die Verquickung des BfV in derartig dunkle Machenschaften über den Umweg Ausland im einfacheren Weg aufzuklären seien?
War er aufgrund seiner kriminalistischen Ausbildung in der Lage, festzustellen, ob der eigentliche Drahtzieher verdeckt erteilter Morde nicht der BND - dieser "lediglich Erfüllungsgehilfe" -, sondern das BfV ist und sah er die Chance der Aufklärung im Auslandseinsatz aufgrund sich eher offener zu erkennender Strukturen als höher gegeben an?
Wie viele Anschläge gab es gegen Polizisten im Einsatzgebiet?
War es möglich, Anschlagsszenarien zu kaufen und diese auch noch mit bestandsfesten Informationen für das erfolgreiche Umsetzen zu füttern?
Waren im Fall eines gesteuerten Mordes durch das BfV mit Tatbeteiligung des BND die beiden weiteren bei dem Anschlag getöteten Personen Kollateralschäden oder bewusst herbeigeführte Tötungsdelikte, um Verneblung zu erreichen, damit der Fokus nicht auf das eigentliche Opfer liegt und war vielleicht einer oder gar beide in die mutmaßlich verdeckten Ermittlungen von Herrn Ringel gegen mutmaßlich geheimdienstliche kapitale Straftatbestände eingeweiht?
Wenn Herrn Ringel bewusst war, dass er sich mit seinen verdeckt geführten Ermittlungen in Lebensgefahr begab, hat er dann so gehandelt, dass er höchstwahrscheinlich eine Person ins Vertrauen zog, um seinen bisherigen Verdacht und die erlangten Ermittlungsergebnisse zu sichern und wäre es nicht sinnvoll, dieses Wissen mit einer Person zu teilen, die sich zu der Zeit, als er sich im Auslandseinsatz befand, in der Heimat aufhielt?
Wer war damals mit den Ermittlungen vom BKA betraut? War auch nur einer davon ein Springer?
Welche Rolle spielte Dr. August Hanning bei der mutmaßlichen Ermordung des Jörg Ringel durch das BfV?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klimmeck

Eintrag Dr. Andreas Klimmeck am 15.10.2026 um 17:14:55

Für den Präsidenten des deutschen Bundeskriminalamtes

Sehr geehrter Herr Münch,

es ist der 15.10.2026 um 16.44 Uhr. Ich empfehle Ihnen dringend, den mutmaßlichen Täter des aktuellen Strafverfahrens gegen sich wie in den Medien dargestellt und den potentiellen Zeugen wie in meinem Eintrag im GÄSTEBUCH vom 12.10.2026 um 16.38 Uhr beschrieben Herrn Dr. August Hanning an dem Ort, wo er zur Zeit inhaftiert ist, ausschließlich von Ihren Leuten, also von Ihnen persönlich ausgesuchten Kriminalbeamten des Bundeskriminalamtes, bewachen zu lassen.
Mehrfach schilderte ich, dass die Justizvollzugsbeamten mittlerweile ausschließlich und nicht mehr mit einem hohen prozentualen Anteil - wie noch 2015 / 2016 durch mich aufgeklärt - in nachrichtendienstliche Tätigkeiten verquickt sind. Das BfV und der BND haben ein erhebliches Interesse, dass der Zeuge totschweigt. Und wenn nicht so dann eben anders. Wenn Sie also wollen, dass Dr. Hanning nicht in seiner Zelle aufgehängt vorgefunden wird, nicht an einer Magenverstimmung ablebt oder sich mit einer eingeschmuggelten Waffe erschießt oder sonstige Todesursachen durch das BfV und den BND getarnt zu seinem Tod durch Mord führen, dann entsprechen Sie bitte meiner Empfehlung.
Herr Dr. Hanning wird blitzschnell erkennen, dass er von Justizvollzugsbeamten, die nicht nur in Diensten des jeweiligen Justizministers stehen, sondern voll allem den Nachrichtendiensten hörig sind, bewacht wird. Ich verweise hierzu auf die Situation der weggeschlossenen Zeugin Nadine Seidel, die von Verfassungsschützern nahezu vollständig "umzingelt" ist. Wenn nicht mal seine Sicherheit vor Ort in der Inhaftierung gesichert ist, wie soll das dann mit einer frontalen Zeugenaussage des Dr. Hanning funktionieren? Wieso sollte er solch ein Wagnis ohne Deckung eingehen? Faktisch ist schon seine Bereitschaft, diese hinsichtlich einer umfassenden Zeugenaussage zu erklären, unter diesen Umständen Selbstmord.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klimmeck

Kommentar am 15.10.2026 um 17.16 Uhr:

Herr Münch, die werden den umlegen, wenn Sie persönlich das nicht in die Hand nehmen und wenn Sie es nicht tun, kommt der Tod für Herrn Dr. Hanning nach dem Motto: "Alles ganz normal gelaufen". Bitte achten Sie bei der Auswahl auf Springer. Wählen Sie auch nur einen von denen aus, ist Dr. Hanning tot.

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